Deutsche Tageszeitung - Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon war rechtswidrig

Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon war rechtswidrig


Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon war rechtswidrig
Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon war rechtswidrig / Foto: ©

Sonntagsarbeit zur Abwendung eines "unverhältnismäßigen Schadens" darf nur in einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden, die der Arbeitgeber nicht selbst zu verantworten hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch in einem Rechtsstreit zwischen dem Online-Versandhändler Amazon und der Gewerkschaft Verdi entschieden. Eine Amazon-Tochter hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf die Beschäftigung von 800 Arbeitnehmern an zwei Adventssonntagen gestellt. (Az. 8 C 3.20)

Textgröße ändern:

Die Firma gab an, dass dies zur Schadensverhütung notwendig sei. Sonst drohe ein Überhang von 500.000 unbearbeiteten Bestellungen bis Weihnachten. Die Bezirksregierung erlaubte die Sonntagsarbeit, das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stellte aber auf die von Verdi erhobene Klage hin fest, dass dies rechtswidrig sei. Auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Münster hatte die Amazon-Tochter keinen Erfolg.

Sowohl das Unternehmen als auch das Land Nordrhein-Westfalen legten Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses wies beide Revisionen nun zurück. Wenn besondere Verhältnisse es zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens erforderten, könnten die Behörden zwar Sonntagsarbeit an bis zu fünf Tagen erlauben. Dies sei hier aber nicht der Fall, teilte das Gericht mit.

Besondere Verhältnisse seien nämlich vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache hätten. In dem Fall sei aber nicht schon der saisonbedingt höhere Auftragseingang die Ursache für Lieferengpässe gewesen. Sie seien vielmehr maßgeblich verstärkt worden dadurch, dass Amazon kurz vor dem Weihnachtsgeschäft die kostenlose Lieferung am Tag der Bestellung eingeführt habe.

Deshalb, so das Gericht, sei gar nicht erst zu entscheiden gewesen, "ob schon ein saisonbedingt erhöhter Auftragseingang eine Sondersituation darstellt", die die Bewilligung von Sonntagsarbeit rechtfertigen könne.

Verdi reagierte erfreut auf das Urteil. Die Fachbereichsleiterin für den Handel in Nordrhein-Westfalen, Silke Zimmer, teilte am Mittwoch mit: "Die Beschäftigten bei Amazon arbeiten sehr hart bei untertariflicher Bezahlung und haben den freien Sonntag verdient." Das Bundesverwaltungsgericht habe bestätigt, dass die Lieferversprechen des Onlinehändlers nicht ausreichten, um den Anspruch der Beschäftigten auf einen freien Sonntag auszuhebeln.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Bahn kauft mehr als 3000 neue Busse - auch bei chinesischem Hersteller

Die Deutsche Bahn plant die größte Anschaffung von Bussen in ihrer Unternehmensgeschichte. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben rund 3300 Busse mit Hybrid- oder Elektroantrieb anschaffen, die für die Regionalverkehrstochter DB Regio in ganz Deutschland eingesetzt werden sollen. Der Hauptpartner soll dabei das Münchner Unternehmen MAN Truck & Bus werden. Etwa fünf Prozent der Neuanschaffungen sollen vom chinesischen Hersteller BYD aus seiner Produktion in Ungarn kommen, wie die Bahn am Samstag mitteilte.

Spahn zu Heizungsgesetz: Es darf keinen Zwang bei Heizungen im Bestand geben

In der Koalitionsdebatte um die Reform des Heizungsgesetzes hat Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) die Abschaffung aller Vorgaben zu neuen Heizanlagen in Bestandsbauten gefordert. "Das Heizungsgesetz abzuschaffen, heißt für uns, dass es keinen Zwang bei Heizungen im Bestand gibt", sagte Spahn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstagsausgaben).

Bei Überschwemmungen zerstörte Ahrtalbahn wiedereröffnet

Mehr als vier Jahre nach der Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal ist die damals zerstörte Strecke der Ahrtahlbahn wieder eröffnet worden. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), Ministerpräsident Alexander Schweizer (SPD) und Bahn-Chefin Evelyn Palla nahmen am Freitag an der Eröffnungsfahrt teil. Ab Sonntag fahren auf der Strecke wieder zwei Regionalzuglinien im regulären Betrieb.

EU-Staaten einigen sich auf Paketabgabe auf Billigimporte - vor allem aus China

Im Kampf gegen Billigimporte aus Drittländern wird ab Juli in der EU eine Sonderabgabe von drei Euro auf kleinere Pakete aus Drittstaaten erhoben. Das beschlossen am Freitag die EU-Finanzminister. Die neue Regelung betrifft vor allem Sendungen von Billighändlern chinesischen Ursprungs wie Temu und Shein. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Abgabe als "ersten Schritt" zu fairem Wettbewerb.

Textgröße ändern: