Deutsche Tageszeitung - Bericht: Neue Klagen gegen das Briefporto der Post

Bericht: Neue Klagen gegen das Briefporto der Post


Bericht: Neue Klagen gegen das Briefporto der Post
Bericht: Neue Klagen gegen das Briefporto der Post / Foto: ©

Beim Briefporto droht der Deutschen Post einem Medienbericht zufolge neuer Gegenwind. Wie die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am Montag berichtete, wollen Konkurrenten der Post mit Hilfe der EU eine Senkung der Briefpreise erzwingen. Der Plan der Bundesregierung für eine Reform des Postgesetzes verstoße gegen zentrale EU-Vorgaben aus der Post-Richtlinie und dem Beihilfenrecht, sagte der Vorsitzender des Paketverbandes BIEK, Martin Bosselmann, der Zeitung.

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"Wir bereiten uns deshalb auf weitere juristische Schritte vor, um die Europäische Kommission einzuschalten." Der Verband vertritt große Paketdienste, darunter UPS, Hermes, DPD und GLS.

Hintergrund der Debatte ist, dass zwei deutsche Gerichte das Verfahren für die Portogenehmigung als rechtswidrig einstuften. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Köln im Januar festgestellt, dass die Genehmigung eines höheren Portos der Post im Jahr 2019 voraussichtlich rechtswidrig war; im vergangenen Mai hatte dies zudem das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage gegen die Preisanhebung für Standardbriefe der Deutschen Post von 62 auf 70 Cent für die Jahre 2016 bis 2018 entschieden. Das Urteil der Leipziger Richter heizte die Debatte über eine Reform des Postgesetzes an.

Mitte Januar hatte dann das Bundeskabinett einen vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe zur Anpassung der postrechtlichen Regelungen beschlossen, der nun im parlamentarischen Verfahren ist. Wie die "FAZ" berichtete, befürchtet die Paketkonkurrenz hierbei allerdings eine Quersubventionierung dadurch, dass durch die Postnovelle der Status-Quo abgesichert und eine künftige Portoerhöhung erleichtert werde. Mit der geplanten Regelung könnten Kosten der Paketzustellung dem Briefgeschäft zugeordnet und über die Briefpreise finanziert werden.

"Das verzerrt den Wettbewerb und ist eine verbotene staatliche Subvention", sagte Bosselmann der Zeitung. Am Montag befasst sich der Wirtschaftsausschuss des Bundestages mit der Novelle.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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