Deutsche Tageszeitung - Bei mehreren Arbeitsverträgen mit einer Firma muss die Ruhezeit zusammen berechnet werden

Bei mehreren Arbeitsverträgen mit einer Firma muss die Ruhezeit zusammen berechnet werden


Bei mehreren Arbeitsverträgen mit einer Firma muss die Ruhezeit zusammen berechnet werden
Bei mehreren Arbeitsverträgen mit einer Firma muss die Ruhezeit zusammen berechnet werden / Foto: ©

Hat ein Mitarbeiter mehrere Verträge mit ein- und demselben Arbeitgeber geschlossen, so gilt die tägliche Mindestruhezeit von elf Stunden für alle Verträge zusammen, nicht für jeden einzeln. Alles andere widerspräche der Arbeitszeitrichtlinie, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch. Es ging um den Streit einer Universität mit den rumänischen Behörden. (Az. C-585/19)

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Diese förderten ein Programm der Hochschule finanziell. Einen Teil davon - nämlich das Gehalt einiger Arbeitnehmer - musste die Universität aber zurückerstatten. Die Arbeitnehmer hatten mehr als die höchstens erlaubten 13 Stunden am Tag gearbeitet, weil sie Projekte aus mehreren Arbeitsverträgen kombinierten.

Die Universität streitet sich darüber mit den Behörden vor dem Landgericht Bukarest. Dieses fragte den EuGH, wie die Mindestruhezeit hier zu berechnen sei. Der erklärte: Wenn die Verträge einzeln geprüft würden, könnte die in dem einen Vertrag vorgesehene Ruhezeit sich mit der in einem anderen Vertrag vorgesehenen Arbeitszeit überschneiden.

EU-Staaten müssten aber sicherstellen, dass Arbeitnehmer täglich mindestens elf Stunden am Stück Ruhezeit hätten. Das rumänische Gericht muss die Verträge darum zusammen prüfen.

(O.Tatarinov--DTZ)

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