Deutsche Tageszeitung - Deutsche Bahn wendet ab April Tarifeinheitsgesetz in ihren Betrieben an

Deutsche Bahn wendet ab April Tarifeinheitsgesetz in ihren Betrieben an


Deutsche Bahn wendet ab April Tarifeinheitsgesetz in ihren Betrieben an
Deutsche Bahn wendet ab April Tarifeinheitsgesetz in ihren Betrieben an / Foto: ©

Die Deutsche Bahn will zum April das Tarifeinheitsgesetz (TEG) in ihren Betrieben umsetzen und hat ihre dafür notwendige Erhebung der Mitgliederzahlen der konkurrierenden Bahngewerkschaften EVG und GDL abgeschlossen. Wie der Konzern am Donnerstag mitteilte, kommt das TEG ab 1. April in 71 seiner 300 Betriebe zur Anwendung. Dann gelten in 55 davon nur noch Mehrheitstarifverträge mit der mitgliederstärkeren EVG.

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In 16 Betrieben sind laut Bahn ebenfalls beide Gewerkschaften vertreten - allerdings organisiert dort die Lokführergewerkschaft GDL mehr Mitglieder als die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Demnach gelten etwa für Lokführer und Zugpersonal künftig ausschließlich Tarifverträge mit der GDL.

Das TEG trat 2015 in Kraft; das Bundesverfassungsgericht urteilte nach Beschwerden mehrerer Spartengewerkschaften 2017, es sei überwiegend verfassungskonform. Bei konkurrierenden Tarifabschlüssen sind demnach für dieselbe Berufsgruppe in einem Betrieb die Vereinbarungen mit der Mehrheitsgewerkschaft gültig. Wie die Bahn mitteilte, sind rund 38.000 von 210.000 Beschäftigten in Deutschland in den 71 DB-Betrieben betroffen, in denen EVG und GDL dieselben Berufsgruppen vertreten. In den meisten übrigen Betrieben ist nach Konzernangaben ausschließlich die EVG aktiv.

DB-Personalvorstand Martin Seiler verwies wiederholt auf die gesetzliche Pflicht seines Konzerns, das TEG umzusetzen. "Ich erwarte, dass alle sich an Recht und Gesetz halten", erklärte er am Donnerstag. Zwar könne das TEG "durch eine Regelung aller Beteiligten" noch außer Kraft gesetzt werden, erklärte die Bahn. Hierzu sei die EVG aber nicht bereit.

Die GDL habe sich unterdessen im Gegensatz zur Konkurrenzgewerkschaft geweigert, einem Notar ihre Mitgliederlisten vorzulegen und so die jeweiligen Mehrheiten in den Betrieben ermitteln zu lassen. Die DB machte daher "eine begründete Annahme über die Mehrheitsverhältnisse" - sie darf Beschäftigte nicht nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen.

Im Streit mit der Bahn und der Verkehrsgewerkschaft stemmt sich die GDL seit längerem gegen die Umsetzung des TEG. Sie wertet den Schritt als Angriff und fühlt sich bedroht. GDL-Chef Claus Weselsky hatte eine Aussetzung des TEG zuletzt zur Bedingung für Tarifverhandlungen gemacht. Einen für den vergangenen Freitag angesetzten Verhandlungstermin hatte die GDL laut Seiler abgesagt.

(A.Stefanowych--DTZ)

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