Deutsche Tageszeitung - Bund und Länder einigen sich auf milliardenschweren Härtefallfonds

Bund und Länder einigen sich auf milliardenschweren Härtefallfonds


Bund und Länder einigen sich auf milliardenschweren Härtefallfonds
Bund und Länder einigen sich auf milliardenschweren Härtefallfonds / Foto: ©

Bund und Länder haben sich auf den von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angekündigten Härtefallfonds für von den Corona-Beschränkungen betroffene Betriebe geeinigt. Das Programm sei "einsatzbereit" und eine "wertvolle Ergänzung" zu den bestehenden Corona-Hilfen, heißt es in einem Brief von Altmaier an seine Länderkollegen und -kolleginnen, der AFP am Donnerstag vorlag. Der Härtefallfonds hat einen Umfang von 1,5 Milliarden Euro, je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.

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Der Fonds richtet sich an Unternehmen, die aufgrund besonderer Fallkonstellationen bislang durch das Raster der Corona-Hilfen gefallen sind. Altmaier hatte die Hilfen Mitte Februar angekündigt. Die Länder setzen die Härtefallhilfen "in eigener Verantwortung um", wie es in Altmaiers Schreiben weiter heißt. Der Bund wiederum stellt alle verfügbaren Informationen bereit und gewährt die Nutzung seiner Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Mit den Hilfen sollen nun Härten abgemildert werden, die zwischen Anfang März 2020 und Ende Juni 2021 entstanden sind beziehungsweise entstehen, wie Altmaier ausführte. Jedes Land soll sich demnach bis zum Freitag zurückmelden, ob es "die Härtefallhilfen nutzen und an dem Programm teilnehmen möchte".

Mit den Härtefallhilfen können die Länder nun auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Unternehmen unterstützen, die nach Ermessensentscheidungen der Länder eine Unterstützung benötigen. Abrufbar sind die Mittel nach AFP-Informationen bis zum 15. Dezember dieses Jahres.

Voraussetzung ist etwa, dass die Unternehmen "außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen". Beantragt werden können sie direkt beim jeweiligen Bundesland durch prüfende Dritte. "Im Regelfall" sollte die Hilfe 100.000 Euro nicht übersteigen.

(A.Stefanowych--DTZ)

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