Deutsche Tageszeitung - Bundesrat stimmt Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zu

Bundesrat stimmt Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zu


Bundesrat stimmt Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zu
Bundesrat stimmt Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zu / Foto: ©

Das neue Personenbeförderungsgesetz ist unter Dach und Fach und schafft nun Rechtsgrundlagen für Fahrdienstanbieter wie Uber und Moia. Der Bundesrat stimmte der Änderung des Gesetzes am Freitag einstimmig zu, nachdem Anfang März schon der Bundestag grünes Licht für den Gesetzentwurf von Union und SPD gegeben hatte.

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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte es sich zum Ziel gemacht, für Fahrvermittlungsdienste eigene Rechtsgrundlagen schaffen und die neuen Angebote so regulär zuzulassen. In Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen und dem Bundesrat wurde nach seinen Angaben schließlich ein "ausgewogener Kompromiss" gefunden.

Das Gesetz sieht etwa vor, dass die neuen Anbieter nur Aufträge annehmen, die zuvor per Telefon oder App bestellt wurden. Taxen dagegen dürfen weiterhin als einzige spontan Fahrgäste aufnehmen. Außerdem besteht weiterhin eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für auftraglose Mietwagen. Für Taxifahrer entfällt dem Entwurf zufolge die Ortskundeprüfung - sie sind stattdessen künftig verpflichtet, "ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten".

Das Gesetz wird nun von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden und tritt nach einer Übergangsfrist von einigen Monaten in Kraft.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen erklärte, das wichtigste Signal für die Verbraucher sei, dass es bei "verlässlichen Tarifen im Taxi" bleibe. Für Großstädte habe sich der Verband aber "mehr und klarere Regeln gewünscht, um eine Flut von Dumping-Verkehr zu verhindern". Hier müsse dringend eine Lösung gefunden werden.

Das Gesetz regelt auch Neuerungen für den Öffentlichen Personennahverkehr. Dabei ist künftig unter anderem ein sogenannte Linienbedarfsverkehr vorgesehen. Damit können lokale Verkehrsunternehmen flexibler auf Stoßzeiten oder Besonderheiten im ländlichen Raum reagieren.

(O.Tatarinov--DTZ)

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