Deutsche Tageszeitung - Kabinett beschließt Entwurf für Steueroasen-Abwehrgesetz

Kabinett beschließt Entwurf für Steueroasen-Abwehrgesetz


Kabinett beschließt Entwurf für Steueroasen-Abwehrgesetz
Kabinett beschließt Entwurf für Steueroasen-Abwehrgesetz / Foto: ©

Die Bundesregierung will Unternehmen und auch Personen davon abhalten, ihr Geld in Steueroasen zu parken statt hierzulande Steuern zu zahlen. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch den Entwurf des sogenannten Steueroasen-Abwehrgesetzes, wie Finanzminister Olaf Scholz (SPD) mitteilte. Nicht kooperative Staaten und Steuergebiete würden durch gezielte Abwehrmaßnahmen dazu angehalten, internationale Standards im Steuerbereich umzusetzen und Steuervermeidung zu verhindern.

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"Jeder muss seinen fairen Beitrag zum Steueraufkommen leisten, nicht nur die Bäckerei von nebenan, sondern auch der internationale Großkonzern", erklärte Scholz. "Wenn sich jemand aus der Steuerpflicht herausstehlen will, schlagen wir mit gezielten Abwehrmaßnahmen zu."

Das Gesetz enthält etwa das Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs; Aufwendungen aus Geschäftsvorgängen mit Bezug zu Steueroasen können nach Angaben des Finanzministeriums (BMF) so steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung wird mit dem Gesetz verschärft - laut BMF können Unternehmen so Steuerzahlungen nicht mehr umgehen, indem sie Einkünfte auf eine Gesellschaft in einer Steueroase verlagern, weil sämtliche aktive und passive Einkünfte der Zwischengesellschaft der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen.

Auch die sogenannten Quellensteuermaßnahmen werden laut BMF verschärft. Damit werde die beschränkte Steuerpflicht von in Steueroasen ansässigen Personen auf bestimmte Einkünfte erweitert; die Einkünfte würden außerdem dem Steuerabzug nach dem Einkommensteuergesetz unterworfen.

Bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen von Unternehmen schließlich sollen laut BMF Steuerbefreiungen und Vorschriften in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eingeschränkt oder versagt werden, wenn diese Bezüge von einem Unternehmen geleistet werden, das in einer Steueroase ansässig ist, oder Anteile an einer in einer Steueroase ansässigen Gesellschaft veräußert werden.

Scholz betonte, mit dem Gesetz gehe die Regierung über die von der EU aufgestellten Mindestanforderungen hinaus. Der geplante "Maßnahmenmix" ermögliche es, passgenau an die unterschiedlichen Sachverhalte anzuknüpfen. "Dadurch kann das Gesetz breite Wirkung entfalten."

(O.Tatarinov--DTZ)

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