Deutsche Tageszeitung - Google in Australien wegen Verbrauchertäuschung verurteilt

Google in Australien wegen Verbrauchertäuschung verurteilt


Google in Australien wegen Verbrauchertäuschung verurteilt
Google in Australien wegen Verbrauchertäuschung verurteilt / Foto: ©

Der US-Konzern Google ist in Australien wegen Verbrauchertäuschung verurteilt worden, weil er gegen den erklärten Willen von Nutzern von Geräten mit dem Android-Betriebssystem deren Standortdaten sammelte. Das Urteil fällte am Freitag ein Bundesgericht. Der Chef der Behörde für Wettbewerb und Verbraucherschutz (ACCC), Rod Sims, sagte, Google müsse mit einem Bußgeld von "vielen Millionen" australischer Dollar rechnen. Die ACCC hatte Google verklagt.

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Das Gericht urteilte, dass Google Nutzer von Smartphones und Tablets mit Android getäuscht habe, weil der Konzern in den Jahren 2017 und 2018 ihre Standortdaten speicherte, obwohl die Nutzer die Erlaubnis zur Weitergabe dieser Daten nicht angeklickt hatten. Google habe nicht deutlich gemacht, dass die Nutzer dennoch einwilligten, indem sie in einer anderen Einstellung das Tracking ihrer Netz- und App-Aktivitäten erlaubten.

Die Standortdaten der Nutzer sind wertvoll für Unternehmen, sie können damit etwa Werbung für Produkte und Dienstleistungen besser auf den Adressaten zuschneiden. Die australische Verbraucherschutzbehörde erklärte am Freitag, das Urteil sei "das erste dieser Art weltweit in Bezug auf Standortdaten". Es sei ein wichtiger Sieg für Verbraucher und ein "starkes Signal" für Google und andere große Konzerne, ihre Nutzer nicht zu täuschen. Digitale Plattformen müssten ihre Nutzer von sich aus darüber informieren, was mit den Daten passiere und wie die Nutzer sie schützen können, erklärte ACCC.

Google kündigte an, der Konzern erwäge in Berufung zu gehen. Das Urteil betreffe nur einen kleinen, "eng definierten" Kreis der Nutzer. Google gebe seinen Nutzern die "effektive" Kontrolle ihrer Standortdaten, "und wir streben stets nach Verbesserung". So habe Google erst kürzlich die automatische Löschung des Standortdatenverlaufs eingeführt.

(M.Dorokhin--DTZ)

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