Deutsche Tageszeitung - Umleitung eines Flugs auf nahe gelegenen Airport begründet keine automatische Entschädigung

Umleitung eines Flugs auf nahe gelegenen Airport begründet keine automatische Entschädigung


Umleitung eines Flugs auf nahe gelegenen Airport begründet keine automatische Entschädigung
Umleitung eines Flugs auf nahe gelegenen Airport begründet keine automatische Entschädigung / Foto: ©

Ein Passagier, dessen Flug auf einen nahe gelegenen anderen Flughafen umgeleitet wurde, hat keinen pauschalen Anspruch auf eine Entschädigung. Das gelte, wenn der Ersatzflughafen in unmittelbarer Nähe des ursprünglichen Ziels liege, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag im Fall eines Mannes, der im Mai 2018 von Wien nach Berlin flog. Sein Flug verspätete sich um eine Stunde und konnte wegen des Nachtflugverbots in Tegel nicht mehr dort landen, sondern wich nach Schönefeld aus. (Az. C-826/19)

Textgröße ändern:

Der Heimweg des Passagiers verlängerte sich dadurch um 16 Kilometer; Austrian Airlines bot keinen Transport zwischen den Flughäfen an. Der Mann verklagte die Fluggesellschaft in Österreich auf 250 Euro. Das Landesgericht Korneuburg bat den EuGH um Auslegung der Fluggastrechteverordnung.

Dieser entschied nun außerdem, dass ein Passagier dann Anspruch auf eine Ausgleichzahlung hat, wenn er sein Endziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht. Die Airline könne aber davon befreit werden, wenn bei einem vorangegangenen Flug mit demselben Flugzeug außergewöhnliche Umstände wie etwa sehr schlechtes Wetter geherrscht hätten.

Die Airline müsse zudem von sich aus die Übernahme der Kosten für die Beförderung zum ursprünglich angepeilten Flughafen oder einem anderen nahen Zielort anbieten. Habe sie dies nicht getan, habe der Passagier einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten, soweit sie angemessen, notwendig und zumutbar seien.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Merz nach Einigung mit Frankreich: Verbrenner-Aus ist "damit Geschichte"

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich angesichts der deutsch-französischen Einigung zur Autoindustriepolitik erleichtert gezeigt. "Ich will es mal ganz einfach so sagen: Das Verbrenner-Aus ist dann damit Geschichte", sagte Merz zum Ende des EU-Gipfels in Brüssel am Freitag. Er sei "sehr dankbar", dass dies gelungen sei.

Nach Diesel-Deal: Selenskyj warnt vor weiteren Lockerungen bei Sanktionen

Angesichts der derzeit angespannten Beziehungen zwischen den USA und der Ukraine hat sich der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj in Brüssel der Unterstützung seiner europäischen Verbündeten versichert. Er habe von seinen europäischen Kollegen "Unterstützung und nur Unterstützung" erhalten, sagte Selenskyj am Rande des EU-Gipfels am Freitag vor Journalisten. Mit Blick auf die Drosselung des Satelliten-Kommunikationsdienstes Starlink bemerkte er, die Geschwindigkeit sei noch nicht wieder voll hergestellt.

Höhere Tabaksteuer kann in Kraft treten - Bundesrat gibt endgültig grünes Licht

Rauchen wird deutlich teurer: Der Bundesrat hat am Freitag endgültig grünes Licht für die Erhöhung der Tabaksteuer gegeben. Die Länderkammer verzichtete darauf, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, sodass es nun zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. Der Bundestag hatte am Donnerstagabend für die Gesetzesänderung gestimmt.

Wegen EU-Einwänden: Start für Tierhaltungskennzeichnung wird erneut verschoben

Wegen Einwänden der EU verzögert sich die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Tierhaltungsform beim Verkauf von Fleisch in Deutschland erneut: Statt zum 1. Januar 2027 soll die staatliche Kennzeichnung nun am 1. Oktober kommenden Jahres starten. Der CDU-Berichterstatter Christoph Frauenpreiß erklärte nach Angaben vom Freitag, "Zeit und zusätzliche Expertise" sollten für eine Antwort an die EU-Kommission genutzt werden. Verbraucherschützer mahnten an, es dürfe keine weiteren Verzögerungen geben.

Textgröße ändern: