Deutsche Tageszeitung - Ransomware-Cyberattacke auf US-IT-Firma Kaseya

Ransomware-Cyberattacke auf US-IT-Firma Kaseya


Ransomware-Cyberattacke auf US-IT-Firma Kaseya
Ransomware-Cyberattacke auf US-IT-Firma Kaseya / Foto: ©

Auf eine Netzwerk-Software der US-IT-Firma Kaseya ist eine Ransomware-Cyberattacke verübt worden, von der etwa 200 Unternehmen betroffen sein sollen. Die Computernetzwerke von rund 200 Firmen seien bei dem Hackerangriff "verschlüsselt" worden, erklärte die auf Cybersicherheit spezialisierte Beratungsfirma Huntress Labs am Freitag (Ortszeit).

Textgröße ändern:

Bei Angriffen mit Ransomware sperren oder verschlüsseln Hacker die Computersysteme ihrer Opfer, um von den Nutzern Geld für die Freigabe ihrer Daten zu erpressen. Kaseya ist nach eigenen Angaben ein führender Anbieter für Informationstechnologie und IT-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen.

"Wir sind dabei, mit einem hohen Maß an Vorsicht die eigentliche Ursache für den Vorfall zu untersuchen", erklärte Kaseya in einem Forum des Onlinedienstes Reddit. Die Firma forderte ihre Kunden auf, sofort ihren sogenannten VSA-Server abzuschalten, "bis Sie von uns weitere Informationen erhalten". Über den VSA-Server können Unternehmen all ihre Computer und Drucker von einem einzigen Arbeitsplatz aus steuern.

Die US-Behörde für Cybersicherheit (CISA) teilte mit, dass sie den Vorfall untersuche. Sie rief Unternehmen auf, die Anweisungen von Kaseya zu befolgen und ihren VSA-Server sofort abzuschalten. Die Cyberattacke ereignete sich vor dem Wochenende, an dem der Unabhängigkeitstag der USA gefeiert wird.

Im Mai waren die Colonial-Ölpipeline in den USA und die US-Tochter des weltgrößten Fleischproduzenten JBS Opfer eines Cyberangriffs mit Ransomware. Voriges Jahr hatten sich Hacker über Software des US-IT-Unternehmens SolarWinds Zugang zu den Systemen von Ministerien, Behörden und Unternehmen verschafft. Die US-Bundespolizei FBI machte Hacker in Russland für diese Cyberattacken verantwortlich.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: