Deutsche Tageszeitung - Bafin darf Online-Broker Erhebung von Negativzinsen nicht untersagen

Bafin darf Online-Broker Erhebung von Negativzinsen nicht untersagen


Bafin darf Online-Broker Erhebung von Negativzinsen nicht untersagen
Bafin darf Online-Broker Erhebung von Negativzinsen nicht untersagen / Foto: ©

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hat eine Unterlassungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gegen einen Online-Broker aufgehoben. Dieser hatte gegen eine Anordnung der Bafin geklagt, die es ihm untersagt hatte, Negativzinsen von 0,4 Prozent pro Jahr auf die Konten der eigenen Kunden zu erheben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Demnach fiel das entsprechende Urteil am 24. Juni. (Az. 7 K 2237/20.F)

Textgröße ändern:

Der Online-Broker hatte im März 2017 seinen rund 180.000 Bestandskunden mitgeteilt, dass er sich gezwungen sehe, künftig Negativzinsen von 0,4 Prozent pro Jahr zu berechnen. Die Kunden hatten Geld auf die Konten bei dem Online-Broker überwiesen, über die ihre Wertpapiergeschäfte abgerechnet wurden. Andere Transaktionen liefen nicht über die Kundenkonten.

Die Bafin erließ daraufhin eine Verfügung, die dem Online-Broker die Erhebung von Negativzinsen untersagte. Die Behörde berief sich dabei auf eine Vorschrift, die es ihr ermöglicht, Anordnungen zur Beseitigung "verbraucherschutzrelevanter Missstände" zu treffen.

Das Verwaltungsgericht begründete die Aufhebung der Bafin-Verfügung nun damit, dass vor einer solchen Anordnung die zivilrechtlichen Rechtswege ordnungsgemäß durchlaufen werden müssten. Die Bafin dürfe nur dann aufsichtsrechtlich agieren, wenn eine generelle Klärung durch sie geboten erscheine. Das Gericht verwies auf mehrere Klagen gegen die Negativzinsen und entsprechende Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bereits vor Obergerichten und dem Bundesgerichtshof anhängig seien.

Erst wenn eine Bank nach einer entsprechenden Gerichtsentscheidung ihrer Handlungspflicht nicht nachkomme, sei eine generelle Klärung der Bafin geboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - das Verwaltungsgericht hat die Berufung in diesem Verfahren zugelassen.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"

Bei Volkswagen soll sich der Vorstand kommende Woche auf mehreren Betriebsversammlungen zu seinen Sparplänen äußern - Konzernchef Oliver Blume nannte die Lage bei Europas größtem Autohersteller vorab "mehr als kritisch". Der Konzern sei "überdimensioniert", sagte Blume in einem internen Interview. Eine konkrete Entscheidung zu Werksschließungen sei aber noch nicht getroffen. Ein Abbau von rund 50.000 Stellen weltweit bis 2030 sei "keine fixe Zielgröße".

Trumps Zölle, Kanadas Gegenzölle: Handelsstreit zwischen USA und Kanada eskaliert

Eskalation im Zollstreit zwischen den wirtschaftlich eng verflochtenen Nachbarn USA und Kanada: Nach dem Scheitern tagelanger Verhandlungen traten am Samstag neue US-Zölle auf kanadische Produkte in Kraft. Kanadas Premierminister Mark Carney warf US-Präsident Donald Trump vor, einen Handelskrieg losgetreten zu haben und kündigte Vergeltungszölle an, worauf Trump am Sonntag erbost reagierte.

Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich

Beim E-Autobauer Tesla verdichten sich die Hinweise auf eine bevorstehende Markteinführung seines fahrerlosen Taxis Cybercab. Für den 3. September kündigte das US-Unternehmen am Samstag eine Veranstaltung im texanischen Austin an.

Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle

Handels-"Krieg" zwischen zwei wirtschaftlich eng verflochtenen Nachbarn: Kanadas Premierminister Mark Carney hat am Samstag kanadische Vergeltungszölle angekündigt, nachdem in den USA neue Aufschläge auf kanadische Produkte in Kraft getreten waren. "Man befindet sich im Krieg, wenn man angegriffen wird. Wir sind angegriffen worden", sagte Carney. Zuvor waren tagelange Verhandlungen gescheitert. Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer machte dafür Kanada verantwortlich.

Textgröße ändern: