Deutsche Tageszeitung - Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch im Mai gesunken

Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch im Mai gesunken


Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch im Mai gesunken
Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch im Mai gesunken / Foto: ©

Der rückläufige Trend bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen hat sich auch im Mai fortgesetzt. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, meldeten die deutschen Amtsgerichte 1116 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 25,8 Prozent weniger als im Mai 2020.

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Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020 ausgesetzt worden. Für Unternehmen, bei denen die Auszahlung von staatlichen Corona-Hilfen noch ausstand, wurde dies bis Ende April 2021 verlängert.

Wie das Bundesamt nun mitteilte, ist in den Zahlen für Mai noch keine Zunahme der Insolvenzen erkennbar, unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit bei den Gerichten. Dies werde sich "voraussichtlich erst in späteren Berichtsmonaten zeigen".

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Hier zeichnete sich nach Angaben der Statistiker in den vergangenen Monaten eine Stagnation ab: Im Juli 2021 habe die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren fast auf identischem Niveau mit dem Vormonat (minus 0,1 Prozent) und dem Vorjahresmonat (plus 0,4 Prozent) gelegen, erklärte das Bundesamt. Im Jahresverlauf 2020 war die Zahl von Monat zu Monat gesunken, bis sich zum Jahresende eine Trendumkehr abzeichnete.

Ein deutliches Plus gab es im Mai indes erneut bei der Verbraucherinsolvenzen. 6159 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das waren 42,1 Prozent mehr als im Mai 2020.

Hintergrund ist hierbei auch eine Neuregelung zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre, die für Anträge ab dem 1. Oktober 2020 gilt. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang nach einem Insolvenzverfahren. "Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren", erklärte das Bundesamt.

(N.Loginovsky--DTZ)

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