Deutsche Tageszeitung - Streik bei der Bahn kann wie geplant bis Dienstagmorgen gehen

Streik bei der Bahn kann wie geplant bis Dienstagmorgen gehen


Streik bei der Bahn kann wie geplant bis Dienstagmorgen gehen
Streik bei der Bahn kann wie geplant bis Dienstagmorgen gehen / Foto: ©

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL dürfte den Eisenbahnverkehr wie geplant bis Dienstagmorgen empfindlich stören: Die Deutsche Bahn (DB) unterlag am Freitag auch in zweiter Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht mit dem Versuch, den Streik kurzfristig zu stoppen. Der Staatskonzern äußerte sich enttäuscht.

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Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer bestreikt seit Mittwochnachmittag den Güterverkehr und seit Donnerstagmorgen um 2.00 Uhr den Personenverkehr. Mittwochabend legte die DB ein neues Angebot vor, das die GDL jedoch als "vergiftet" zurückwies.

Die Bahn reichte am Donnerstag einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main ein; die Streiks bewegten sich nicht im Rahmen des geltenden Rechts, der GDL gehe es "mehr um politische Themen". Doch Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen die Bahn ab.

Das Landesarbeitsgericht erklärte am Freitag, der Streik sei nicht rechtswidrig. Die GDL verfolge tariflich regelbare Ziele. Bei dem Streik handele es sich auch nicht um einen unzulässigen Unterstützungsstreik. Die Streikenden unterstützten zwar den Streik für den Abschluss von Tarifverträgen für Bereiche, in denen nur wenige GDL-Mitglieder tätig sind. Entscheidend sei aber, dass die GDL-Mitglieder gleichzeitig in eigener Sache für einen Tarifabschluss streikten, etwa für Lokomotivführer - und führerinnen sowie Zugbegleiter und -begleiterinnen.

In dem Konflikt spielt auch das Tarifeinheitsgesetz eine Rolle. Wenn in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften für die gleichen Berufsgruppen Tarifverträge aushandeln, gilt seit Jahresbeginn nur noch der Tarifvertrag jener Gewerkschaft, die in dem Betrieb die meisten Mitglieder hat. Die GDL konkurriert dabei mit der deutlich größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. Sie hatte sich bereits im September mit der Bahn geeinigt.

Bahn-Vorstand Martin Seiler betonte am Freitag nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts, der Konzern habe im Interesse seiner Kunden "alles unternommen, damit die GDL ihre Blockade der Tarifverhandlungen aufgibt". Das Arbeitsgericht habe am Donnerstagabend auch zu einer gütlichen Einigung aufgerufen. "Aber auch dieser Appell der Richter verhallte bei der GDL-Spitze." Die Bahn sei "jederzeit" zu Verhandlungen über einen Tarifabschluss bereit, wiederholte Seiler.

Am Freitag fuhren nur rund 25 Prozent der Fernzüge, im Regionalverkehr war das Ziel eine 40-prozentige Auslastung, dabei gab es aber teils große regionale Unterschiede. Für das Wochenende will die Bahn das Angebot im Fernverkehr von 25 auf 30 Prozent erhöhen. Wer nicht unbedingt reisen müsse, solle seine Reise jedoch verschieben, riet das Unternehmen. Damit biete die Bahn ihren Kundinnen und Kunden ein "stabiles Grundangebot".

Die Grünen fordern angesichts der festgefahrenen Lage, das Tarifeinheitsgesetz wieder abzuschaffen. Dazu sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums am Freitag, das Gesetz müsse nicht geändert werden. "Das Gesetz war nie vorgesehen, um Streiks zu verhindern", es sei um die Zusammenarbeit von Gewerkschaften in einem Betrieb gegangen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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