Deutsche Tageszeitung - Einigung im Tarifstreit zwischen Deutscher Bahn und Lokführergewerkschaft GDL

Einigung im Tarifstreit zwischen Deutscher Bahn und Lokführergewerkschaft GDL


Einigung im Tarifstreit zwischen Deutscher Bahn und Lokführergewerkschaft GDL
Einigung im Tarifstreit zwischen Deutscher Bahn und Lokführergewerkschaft GDL / Foto: ©

Fahrgäste der Deutschen Bahn (DB) können aufatmen: Im Tarifstreit zwischen dem Konzern und der Lokführergewerkschaft GDL gibt es eine Einigung. Arbeitskämpfe bei der DB wird es damit bis mindestens Ende Oktober 2023 nicht geben. Der Kompromiss nach einem wochenlangen harten Streit und drei Streikwellen gelang unter Vermittlung der Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Daniel Günther (CDU) und Stephan Weil (SPD).

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"Der gordische Knoten ist gelöst", sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler. Er hob die lange Laufzeit des neu abgeschlossenen Tarifvertrags von 32 Monaten bis Ende Oktober 2023 hervor - das gebe der Bahn Planungssicherheit. Neben einer Lohnerhöhung um 3,3 Prozent in zwei Stufen und zwei Corona-Prämien dieses und nächstes Jahr einigten sich die Tarifparteien vor allem auch auf Klarheit bei der Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes.

Seiler kündigte an, dass die Bahn das Ergebnis auf Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) übertragen werde. Die EVG hatte bereits im September 2020 einen Tarifvertrag abgeschlossen, die Konditionen liegen deutlich unter denen der GDL. Zu den Kosten für die Bahn äußerte Seiler sich trotz Nachfrage nicht.

GDL-Chef Claus Weselsky hob vor allem die Einigung beim Thema Betriebsrente hervor. Wer bis 31. Dezember 2021 bei der DB eingestellt wird, werde "garantiert ein Arbeitsleben lang" eine Betriebsrente erhalten. Für Beschäftigte, die ab 2022 bei der Bahn anfangen, zahlt der Arbeitgeber 3,3 Prozent des Gehalts in einen Pensionsfonds. "Die Rente ist sicher", zitierte Weselsky den berühmten Ausspruch des damaligen CDU-Arbeitsministers Norbert Blüm.

Die Verhandlungen begannen - vollkommen diskret - bereits am Montag vergangener Woche. DGB-Chef Reiner Hoffmann und der Chef des Deutschen Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, baten die Politiker Günther und Weil um Vermittlung in dem zunehmend verfahrenen Tarifstreit.

Schon "nach 52 Minuten" des ersten Gesprächs seien die Diskussionen "ausgesprochen angenehm" verlaufen, berichtete Günther. "Wir haben völlig unbelastet auf die Situation geguckt", ergänzte Weil. Gerade weil beide Politiker weder Tarif- noch Bahnexperten seien, hätten schnell die beiden Themen Altersvorsorge und Geltungsbereich des Tarifeinheitsgesetzes als "Kernpunkte" festgestanden. "Es bedurfte naiver Fragen von außen, um den Knoten zu lösen", sagte Weil.

Das Tarifeinheitsgesetz muss dort angewendet werden, wo unterschiedliche Gewerkschaften dieselben Berufsgruppen vertreten. Es schreibt vor, dass dort der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitglieder gilt. Betroffen sind davon bei der Bahn nach Konzernangaben 71 der rund 300 Betriebe. In 55 davon gilt der Tarifvertrag der großen EVG, in 16 Betrieben - bislang - der Abschluss der GDL.

Bahn und GDL einigten sich nun darauf, dass in den 71 Betrieben in einem "notariellen Verfahren" die Mehrheitsverhältnisse überprüft werden - und zwar zusammen mit der EVG. Bis zum Ablauf des Tarifvertrags wird es auch bei diesen 71 Betrieben bleiben.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) äußerte sich erleichtert. Der Weg der Tarifeinheit habe sich bewährt, erklärte er. "Nach den Grundsätzen der Tarifautonomie habe ich mich eben nicht eingemischt, aber intensiv gekümmert." Jetzt sei die schnelle Erholung des Unternehmens nötig. "Jetzt werden wir schnellstmöglich wieder an die steigenden Fahrgastzahlen anknüpfen."

Der Ehrenvorsitzende des Fahrgastverbands Pro Bahn, Karl-Peter Naumann, appellierte an die Tarifparteien, "jetzt zu Friedenszeiten" für künftige Auseinandersetzungen einen Streikfahrplan auszuhandeln. So könne vermieden werden, dass "die Fahrgäste im Regen stehen", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.

(O.Tatarinov--DTZ)

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