Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof: Flugportal darf Zusatzkosten bei Buchung nicht verstecken

Bundesgerichtshof: Flugportal darf Zusatzkosten bei Buchung nicht verstecken


Bundesgerichtshof: Flugportal darf Zusatzkosten bei Buchung nicht verstecken
Bundesgerichtshof: Flugportal darf Zusatzkosten bei Buchung nicht verstecken / Foto: ©

Ein Flugvermittlungsportal darf nicht eine eigene Kreditkarte als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit anbieten und für andere Zahlungsarten eine Gebühr erheben. Auch müssten Informationen über eventuelle Zusatzkosten für das Gepäck vor der Buchungs des Fluges angezeigt werden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mit. Er wies die Revision des Portals gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zurück. (Az. XZR23/20)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Bei Buchungen war die Kreditkarte, die das Portal in Zusammenarbeit mit einer Direktbank kostenlos anbot, als Zahlungsmittel voreingestellt. Dafür gab es einen Rabatt. Wer eine andere Zahlungsart auswählte, dem wurde dann erst der eigentliche - höhere - Preis angezeigt.

Gepäck konnte in einem Extraschritt zum Flug dazugebucht werden. Die Kosten wurden aber vor Buchung des Flugs nicht angezeigt. Das Oberlandesgericht verbot dem Buchungsportal beide Praktiken, was der BGH nun bestätigte. Für Kunden sei "in erster Linie der ausgewiesene Gesamtpreis von Bedeutung", erklärte er. Um einen Eindruck von den Preisen zu gewinnen, seien die vorgegebenen Einstellungen maßgebend.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Wirtschaftspolitik in Krisenzeiten: Nobelpreis geht an US-Ökonomen Woodford und Hall

Für die Entwicklung neuer Modelle zum Umgang mit Rezessionen und anderen Krisen werden die beiden US-Forscher Michael Woodford und Robert Hall mit dem Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften ausgezeichnet. Sie hätten neue makroökonomische Modelle zur Umsetzung wirksamer Stabilisierungsmaßnahmen entwickelt, teilte die Schwedische Akademie der Wissenschaften in Stockholm am Montag mit. Auf Grundlage dieser Modelle "können rechtzeitig ergriffene finanz- und geldpolitische Maßnahmen die Schwankungen der Konjunktur abfedern".

Macron stellt deutsch-französischen Auto-Kompromiss in Aussicht

Präsident Emmanuel Macron hat eine "unmittelbar bevorstehende Einigung" zwischen Frankreich und Deutschland zum Schutz der europäischen Autoindustrie gegen die asiatische Konkurrenz angekündigt. "Wir sind gerade dabei, eine Vereinbarung mit unseren deutschen Partnern abzuschließen, damit Europa vorankommen kann, um unsere Industrie besser zu schützen", sagte Macron am Montag zum Auftakt der 91. Pariser Automesse.

Nur noch 350.000 im Jahr: EU halbiert Hybridauto-Importe aus China

Die EU will ihre Autobauer unterstützen und halbiert deshalb die Importe an Plugin-Hybriden der Konkurrenz aus China. Künftig sollen pro Jahr nur noch 350.000 Hybridautos aus China in die EU verkauft werden dürfen, wie ein EU-Beamter am Montag in Brüssel mitteilte. "Das wird die aktuellen Importe in die EU um mehr als die Hälfte senken", sagte er. Die EU und China hatten sich in der vergangenen Woche auf eine Begrenzung geeinigt.

EU begrenzt chinesische Hybridauto-Importe auf 350.000 pro Jahr

Die EU begrenzt die Importe chinesischer Hybridautos auf 350.000 Fahrzeuge im Jahr. "Das wird die aktuellen Importe in die EU um mehr als die Hälfte senken", sagte ein EU-Beamter am Montag in Brüssel. EU-Handelskommissar Maros Sefcovic hatte sich in der vergangenen Woche in Peking mit dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao auf eine Begrenzung geeinigt.

Textgröße ändern: