Deutsche Tageszeitung - Verkehrssünder werden künftig stärker zur Kasse gebeten

Verkehrssünder werden künftig stärker zur Kasse gebeten


Verkehrssünder werden künftig stärker zur Kasse gebeten
Verkehrssünder werden künftig stärker zur Kasse gebeten / Foto: ©

Nach langem Ringen kann die Erhöhung der Bußgelder für zu schnelles Fahren und weitere Verkehrsdelikte nun in Kraft treten. Der Bundesrat billigte am Freitag die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung des Bußgeldkatalogs für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Ursprünglich geplante strengere Regeln für Fahrverbote waren zuvor aber entschärft worden. Während sich die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) höhere Strafen gewünscht hätte, hält die Linke Straferhöhungen generell für "den falschen Weg".

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Künftig kostet eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften mit einem Pkw um mehr als zehn Stundenkilometer mindestens 50 Euro statt wie bisher 25 Euro. Bei einer Überschreitung um mehr als 30 Stundenkilometer sind mindestens 260 Euro fällig, 100 Euro mehr als bisher.

Außerhalb von Ortschaften sollen für eine Überschreitung von mehr als zehn Stundenkilometern 40 Euro statt 20 Euro fällig werden, bei mehr als 20 Stundenkilometern Überschreitung sind es 100 Euro statt bisher 70 Euro.

Auch in anderen Bereichen wird es teuer. Einfache Parkverstöße kosten bis zu 55 Euro statt bisher 15 Euro. Wird dabei ein Geh- oder Radweg blockiert, sind es sogar bis zu 110 Euro. Dieser Betrag kann auch beim unerlaubten Halten auf Schutzstreifen oder beim Parken in zweiter Reihe fällig werden.

Lkw müssen künftig beim Rechtsabbiegen grundsätzlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren, um den Rad- und Fußverkehr nicht zu gefährden. Verstöße kosten 70 Euro. Das unerlaubte Nutzen oder Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld bis zu 320 Euro plus einem Monat Fahrverbot geahndet.

Auf die neue Verordnung hatte sich die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern bereits im April geeinigt. Die Umsetzung durch das Bundesverkehrsministerium zog sich dann aber hin.

Ursprünglich war eine Reform bereits vor einem Jahr zwischenzeitlich in Kraft getreten, dann aber wegen eines Formfehlers wieder außer Kraft gesetzt worden. Bei der folgenden Überarbeitung wurden die Regelungen zu den Fahrverboten bei zu schnellem Fahren wieder entschärft. Die vom Bundesrat gebilligte Neuregelung kann nun von der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt verkündet werden und drei Wochen später in Kraft treten.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) kritisierte in einer Rede im Bundesrat die lange Vorgeschichte des Beschlusses: "Es ist schade, dass wir so lange gebraucht haben", sagte er. Die geplanten Verschärfungen "dienen nicht der Schikane, sondern der Verkehrssicherheit".

Die Polizeigewerkschaft DPolG begrüßte die Einigung grundsätzlich und erklärte, mit dem Beschluss herrsche nun "endlich Rechtsklarheit". Zugleich beklagte die Gewerkschaft aber, dass statt der ursprünglich vorgesehenen Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße nun "lediglich höhere Geldbußen" vorgesehen seien. Wenn bei einigen Überschreitungen "erst dann ein Fahrverbot droht, wenn sie vor Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen begangen wurden, kann das von Schnellfahrern missverstanden werden", erklärte der Vorsitzende Rainer Wendt.

Der Linken-Verkehrsexperte Thomas Lutze erklärte hingegen, die teils drastischen Erhöhungen der Bußgelder seien "der falsche Weg", denn die Wirkung einer Strafzahlung sei "je nach Einkommen sehr unterschiedlich". Bei dem einen Verkehrssünder seien 100 Euro Kleingeld, für einen anderen sei damit "der Monat finanziell zu Ende", erklärte Lutze. Deswegen müssten Bußgelder und Ordnungsstrafen einkommensabhängig verhängt werden - auch wenn dadurch der Aufwand steige.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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