Deutsche Tageszeitung - Rechercheverbund: 150 Milliarden Euro Steuerschaden durch Cum-Ex und andere Tricks

Rechercheverbund: 150 Milliarden Euro Steuerschaden durch Cum-Ex und andere Tricks


Rechercheverbund: 150 Milliarden Euro Steuerschaden durch Cum-Ex und andere Tricks
Rechercheverbund: 150 Milliarden Euro Steuerschaden durch Cum-Ex und andere Tricks / Foto: ©

Der Steuerschaden durch Cum-Ex-Geschäfte und ähnliche Steuertricks ist laut einer internationalen Medienrecherche dreimal so hoch wie bisher angenommen. Insgesamt belaufen sich die Steuerschäden auf rund 150 Milliarden Euro, wie unter anderem die Organisation Correctiv am Donnerstag erklärte. Neben Deutschland und den USA wurden demnach zwischen 2000 und 2020 mindestens zehn weitere europäische Staaten Opfer von entsprechenden Steuertricks. Der Gesamtschaden in Deutschland betrug demnach fast 36 Milliarden Euro.

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Neben dem Recherchezentrum Correctiv beteiligten sich 15 internationale Medienpartner an der Recherche, darunter das ARD-Magazin "Panorama" sowie die britische BBC und die französische Zeitung "Le Monde". Der Bundesregierung sei es bisher nicht gelungen, die Steuertricksereien zu unterbinden, hieß es.

Problematisch sei insbesondere, dass jedes europäische Land bei der Verfolgung der Steuertricks seinen eigenen Regeln folge. Kein europäisches Land sei bereit, die Führung zu übernehmen und die Bemühungen zu koordinieren, lautet die Einschätzung der Recherche. Die Behörden verwiesen demnach auf einen Mangel an wirkungsvollen Instrumenten zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Der Schaden ist indes enorm: Die Steuertricks mit Namen wie Cum-Ex, Cum-Cum oder Cum-Fake verursachten alleine in Deutschland seit 2009 mindestens 192 Millionen Euro Schaden, wie ein Team von Wirtschaftswissenschaftlern der Universität Mannheim errechnete. Im Zeitraum 2000 bis 2020 habe sich der Gesamtschaden in Deutschland auf 35,9 Milliarden Euro belaufen. Insgesamt ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft laut Recherche gegen mehr als 1000 Beschuldigte.

Erst Ende Juli hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbar sind. Bei diesem Steuertrick wird eine nicht gezahlte Kapitalertragsteuer gegenüber dem Fiskus geltend gemacht und von diesem unrechtmäßig zurückerstattet.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" außerdem ebenfalls gegen etwa hundert Verdächtige wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Sie sollen Gewinne aus dem Handel mit Zertifikaten gegenüber dem Fiskus einmal angegeben, Verluste hingegen doppelt geltend gemacht haben. Auf diese Weise soll es ihnen gelungen sein, die eigentlich fälligen Steuerzahlungen deutlich zu reduzieren. Mit dem Fall befasste Strafverteidiger weisen diesen Vorwurf zurück.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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