Deutsche Tageszeitung - USA verzichten auf Strafzölle gegen fünf europäische Länder in Digitalsteuer-Streit

USA verzichten auf Strafzölle gegen fünf europäische Länder in Digitalsteuer-Streit


USA verzichten auf Strafzölle gegen fünf europäische Länder in Digitalsteuer-Streit
USA verzichten auf Strafzölle gegen fünf europäische Länder in Digitalsteuer-Streit / Foto: ©

Die USA verzichten im Streit um nationale Digitalsteuern auf Strafzölle gegen fünf europäische Länder. Das US-Finanzministerium gab am Donnerstag eine Einigung mit Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich und Spanien bekannt. In diesen Ländern beschlossene Digitalsteuern, die insbesondere auf US-Internetriesen wie Facebook, Google und Amazon abzielen, sollten in ein neues internationales Besteuerungssystem übergehen, auf das sich 136 Staaten Anfang Oktober geeinigt hatten und das eine Mindestunternehmensbesteuerung von 15 Prozent vorsieht.

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"Das erlaubt eine Beendigung der als Antwort auf Digitalsteuern beschlossene Handelsmaßnahmen", erklärte das US-Finanzministerium. Das Ministerium sprach von einer "pragmatischen Lösung" und kündigte weiter Gespräche im Zuge eines "konstruktiven Dialogs" an.

Die USA hatten im Juli 2020 zunächst Strafzölle von 25 Prozent auf französische Importe im Wert von 1,3 Milliarden Dollar (1,1 Milliarden Euro) angedroht. Washington argumentierte, dass eine französische Digitalsteuer US-Unternehmen diskriminiere. Die Strafzölle wurden aber nicht in Kraft gesetzt.

Im vergangenen Juni kündigte die US-Handelsbeauftragte Katherine Tai dann Strafzölle gegen Großbritannien, Italien, Österreich, Spanien, Indien und die Türkei an. Auch in diesem Fall traten die Zölle nicht in Kraft, sondern wurden für zunächst sechs Monate auf Eis gelegt, um Zeit für eine internationale Lösung zu finden.

Nun sind die Strafzölle gegen Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich und Spanien vom Tisch. Angaben zu Indien und der Türkei machte das US-Finanzministerium nicht.

Die Einigung auf eine weltweite Mindestbesteuerung von 15 Prozent für große Konzerne war im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erfolgt. Die Vereinbarung soll 2023 in Kraft treten und einen Steuerwettlauf nach unten zwischen einzelnen Ländern verhindern.

Zentral ist dabei ein Zwei-Säulen-Konzept: Säule eins soll eine fairere Verteilung der Besteuerungsrechte der Staaten in Bezug auf die Gewinne großer multinationaler Konzerne sicherstellen - vor allem aus der Digitalwirtschaft. Dabei soll ein Teil der Rechte von den Ländern, in denen Unternehmen ihren Hauptsitz haben, auf diejenigen Staaten übergehen, auf deren Märkten sie ihre Gewinne erzielen. Die zweite Säule ist die globale Mindeststeuer, die bei 15 Prozent liegen soll.

(N.Loginovsky--DTZ)

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