Deutsche Tageszeitung - Auch "Lebensmittelretter" müssen obligatorische Hygienevorschriften beachten

Auch "Lebensmittelretter" müssen obligatorische Hygienevorschriften beachten


Auch "Lebensmittelretter" müssen obligatorische Hygienevorschriften beachten
Auch "Lebensmittelretter" müssen obligatorische Hygienevorschriften beachten / Foto: ©

Auch Organisatoren von kostenlosen Angeboten zur nachbarschaftlichen "Lebensmittelrettung" müssen einem Gerichtsurteil aus Berlin zufolge die obligatorischen lebensmittelrechtlichen Hygienevorgaben beachten. Sonst werde die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefährdet, entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt in einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Betreiber einer Station für die Verteilung von "geretteten" Lebensmitteln und einem Bezirksamt.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben betreibt der Organisator in einem von der Straße frei zugänglichen Windfang eine private Anlaufstelle, an der kostenlos aussortierte Lebensmittel angeboten werden. Dort werden zum einen regelmäßig Bestände eines örtlichen Biomarkts eingestellt, deren Verteilung über Apps organisiert wird. Zudem legen dort aber unkontrolliert weitere Menschen Lebensmittel ab.

Das Bezirksamt stellte bei Kontrollen ungekühlte, verdorbene und verschmutzte Lebensmittel fest und untersagte die Verteilung. Der Betreiber wehrte sich dagegen vor Gericht. Seiner Argumentation zufolge greifen die europarechtlichen Vorgaben für ihn nicht, weil sich diese nur für "Lebensmittelunternehmer" gälten. Er selbst sei für die Verteilung der Lebensmittel nicht verantwortlich. Das Amt müsse sich an die Menschen wenden, welche die Waren abstellten.

Dem widersprachen die Richter: Die Hygienevorgaben seien zwingend von allen "natürlichen und juristischen Personen" einzuhalten, die im Vertrieb von Lebensmittel tätig seien. Entscheidend sei in diesem Fall, dass der Organisator eine entsprechende Möglichkeit bereitstelle. Daher müsse er kontrollieren, ob die ausliegenden Lebensmittel haltbar seien oder gekühlt werden müssten. Es sei egal, ob es sich um ein kommerzielles Projekt handle oder nicht.

Mit dem Urteil ist der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft. Es ist noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht dagegen möglich.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

DIHK fordert "resiliente" Infrastruktur: Wasserstraßen besser an Niedrigwasser anpassen

Vor dem Spitzengespräch bei Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) zum Niedrigwasser hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) den Bund zum Handeln aufgefordert. "Wir brauchen jetzt eine verlässliche, resiliente Infrastruktur", sagte DIHK-Bereichsleiter Dirk Binding am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. "Hier ist der Bund gefragt: Er sollte seine Binnenwasserstraßen besser an Niedrigwasserphasen anpassen."

Extremes Niedrigwasser: Verkehrsminister Bilger lädt zu Spitzentreffen in Bonn

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) lädt wegen des extremen Niedrigwassers im Rhein und in weiteren deutschen Flüssen für Donnerstag (13.30 Uhr) zu einem Spitzengespräch nach Bonn. Teilnehmen werden Vertreter von Schifffahrt, Häfen und Wirtschaft. Bilger sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger" im Vorfeld: "Wir wollen die aktuelle Lage gemeinsam bewerten, kurzfristig dort handeln, wo Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig wollen wir die richtigen Schlussfolgerungen ziehe, um unsere Wasserstraßen widerstandsfähiger gegen zunehmende extreme Niedrigwasserereignisse zu machen."

Drohnen-Vorfall in Leipzig: Dobrindt sieht "neues Bedrohungsszenario"

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht von einem "neuen Bedrohungsszenario": Der Fund einer Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen stellt die Sicherheitsbehörden in Deutschland vor eine Bewährungsprobe. Es sei seine Einschätzung, "dass wir es hier mit einem hybriden Anschlagsszenario zu tun haben", sagte Dobrindt am Mittwochabend am Flughafen Leipzig/Halle. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernahm gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen die Ermittlungen.

Weiter Widerstand in SPD gegen Aus für Rente ab 45 Versicherungsjahren

Das geplante Aus für die abschlagsfreie vorgezogene Rente für Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren stößt in der SPD weiter auf Widerstand. Menschen, "die 45 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben", von ihrer Lebensleistung profitieren, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies der "Neuen Osnabrücker Zeitung" laut Mitteilung vom Mittwoch. Weitere SPD-Politikerinnen und -Politiker äußerten sich ähnlich.

Textgröße ändern: