Deutsche Tageszeitung - CDU-Politiker von Stetten gegen Wiedereinführung von Homeoffice-Pflicht

CDU-Politiker von Stetten gegen Wiedereinführung von Homeoffice-Pflicht


CDU-Politiker von Stetten gegen Wiedereinführung von Homeoffice-Pflicht
CDU-Politiker von Stetten gegen Wiedereinführung von Homeoffice-Pflicht / Foto: ©

Aus der Union kommt heftige Kritik an einer möglichen Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht. Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion im Bundestag, Christian von Stetten, sagte der "Augsburger Allgemeinen" vom Montag, eine erneute Homeoffice-Pflicht "wäre das falsche Signal für eine sich langsam wieder normalisierende Wirtschaft". Eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz sei "ein sinnvollerer Ansatz, der Schutz bietet und den Wirtschaftskreislauf nicht unnötig hemmt."

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Der FDP-Fraktionsvize Michael von Theurer sagte der Zeitung: "Die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme schließen wir nicht pauschal aus." Der Weg aus der Krise "ist und bleibt Impfen und Testen". Eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz sei daher ein guter und wirksamer Vorschlag.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat in einem Gesetzentwurf die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz und die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht im Kampf gegen die steigenden Corona-Infektionen vorgeschlagen. Die Homeoffice-Pflicht war zum 1. Juli aufgehoben worden.

Die Grünen befürworten den SPD-Plan: Dieter Janecek, Sprecher der Bundestagsfraktion für Industriepolitik und digitale Wirtschaft, sagte der "Augsburger Allgemeinen", mit einem möglichst verbindlichen Home-Office-Gebot in Betrieben und der öffentlichen Verwaltung "können wir alle dazu beitragen, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen". Nur wer zwingende betriebsbedingte Gründe dagegen vorbringen könne, sollte ausgenommen werden. Zudem sollte die 3G-Regel am Arbeitsplatz angewandt werden.

Nach den Plänen von Heil sollen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Sind sie weder geimpft oder genesen, müssen sie täglich vor Betreten ihres Arbeitsplatzes einen aktuellen Coronatest vorlegen. Akzeptiert wird ein höchstens 24 Stunden alter Antigen-Test oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test. Arbeitgebern droht ein Bußgeld, wenn sie den Status nicht kontrollieren.

(O.Tatarinov--DTZ)

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