Deutsche Tageszeitung - Rechtsstreit um Luftreinhaltung in Stuttgart beigelegt

Rechtsstreit um Luftreinhaltung in Stuttgart beigelegt


Rechtsstreit um Luftreinhaltung in Stuttgart beigelegt
Rechtsstreit um Luftreinhaltung in Stuttgart beigelegt / Foto: ©

Der langjährige Rechtsstreit um die Luftreinhaltung in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart ist beigelegt worden. "Nach vielen Jahren und vielfältigen Anstrengungen ist es uns gelungen, die Luft in Stuttgart sauberer zu machen", erklärte Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Dienstag. Im Jahr 2021 würden erstmals an allen Messtationen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte unter anderem in Stuttgart per Klage Fahrverbote für Diesel-Autos durchgesetzt.

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In Stuttgart lag die Schadstoffbelastung in der Luft viele Jahr lang deutlich über den von der EU vorgegebenen Grenzwerten. Die Grenzwerte für Stickoxide wurden 2008 beschlossen und sind seit 2010 verbindlich. Danach darf das Jahresmittel für Stickstoffdioxid (NO2) an keiner Messstelle über 40 Mikrogramm liegen, und das Stundenmittel darf höchstens 18-mal im Jahr die Schwelle von 200 Mikrogramm überschreiten.

In Stuttgart war das zentral gelegene Neckartor jahrelang Spitzenreiter bei der Luftverschmutzung - 2018 lag der Höchstwert hier noch bei 71 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel und 2019 bei 53 Mikrogramm. Im Jahr 2020 wurden an dem Knotenpunkt mit 38 Mikrogramm erstmals die Grenzwerte eingehalten. Für die Monate Januar bis Oktober 2021 liegt der Mittelwert aktuell bei 35 Mikrogramm, der Grenzwert könne also auch in diesem Jahr eingehalten werden, erklärte die Landesregierung weiter.

Hauptverursacher der Luftverschmutzung in Stuttgart ist demnach der Autoverkehr, insbesondere Dieselfahrzeuge. Zum Jahresbeginn 2019 wurden deshalb nach einer Reihe von Gerichtsverfahren in Stuttgart Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge verhängt.

Noch im Februar hatte die DUH mit Verweis auf die weiterhin schlechte Luftqualität in einem Zwangsvollstreckungsantrag die Ausdehnung der Maßnahmen gefordert. Die Landesregierung hatte mit einer Abwehrklage reagiert. Beide Seiten zogen ihre Klagen nun zurück, wie die Landesregierung in Stuttgart erklärte.

"Wir hoffen, dass die Landesregierung und auch die Stadt auf Kurs bleiben", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Die ergriffenen Maßnahmen hätten zu einer Verbesserung der Luftqualität geführt, aber auch das verringerte Verkehrsaufkommen in der Corona-Pandemie habe einen Beitrag geleistet.

Die DUH werde deshalb künftig "gezielt messen, wie sich an neuralgischen Stellen die Luftqualität entwickelt", kündigte Resch an. Sollte die Schadstoffbelastung wieder zunehmen, werde sich die DUH "sofort mit einem neuen Antrag melden".

Insgesamt hatte die Deutsche Umwelthilfe gegen neun Bundesländer für bessere Luft in insgesamt 40 Städten geklagt und wo nötig auch Fahrverbote für Diesel-Pkw gefordert. Die Länder hatten dies meist als überzogen abgewiesen.

(W.Uljanov--DTZ)

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