Deutsche Tageszeitung - Privatbanken reformieren nach kostspieliger Greensill-Pleite Einlagensicherung

Privatbanken reformieren nach kostspieliger Greensill-Pleite Einlagensicherung


Privatbanken reformieren nach kostspieliger Greensill-Pleite Einlagensicherung
Privatbanken reformieren nach kostspieliger Greensill-Pleite Einlagensicherung / Foto: ©

Die privaten Banken in Deutschland reformieren die Einlagensicherung und ziehen damit die Konsequenz aus der kostspieligen Pleite der Bremer Greensill Bank im Frühjahr. Wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Mittwoch mitteilte, soll zum einen die Gruppe derjenigen verkleinert werden, die vom Einlagenschutz profitieren. Außerdem gelten künftig Obergrenzen für den Schutzumfang. Greifen soll die Reform ab 2023, es gilt eine achtjährige Übergangsphase.

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Für 98 Prozent der privaten Sparerinnen und Sparer ändere sich nichts, betonte der BdB. Deren Einlagen seien "weiterhin in voller Höhe geschützt". Vielmehr wollten die Banken das Sicherungssystem "auf seine Kernaufgabe konzentrieren", nämlich den Schutz von Sparern und Unternehmen. Mit der Reform ziehe der Sektor die Konsequenz aus den Schadensfällen der jüngeren Vergangenheit. "Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur."

Die Bremer Greensill Bank war im Frühjahr von der deutschen Finanzaufsicht geschlossen worden, nachdem das britische-australische Mutterunternehmen in Schieflage geraten war. Mitte März wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Pleite kostete die gesetzlichen und freiwilligen Sicherungssysteme der privaten Banken rund drei Milliarden Euro. Diese Sicherungssysteme mussten dann durch die Beiträge der Banken wieder gefüllt werden.

Es entstand eine Diskussion darüber, ob die Einlagensicherung der privaten Banken reformiert oder begrenzt werden muss. Denn ein wesentlicher Teil der ausgezahlten Gelder floss in den vergangenen Jahren nicht an private Sparer, sondern an "professionelle Anleger", wie der BdB betonte. Nun verabschiedeten die privaten Banken eine Reform der Sicherungssysteme.

Konkret wird der Kreis der geschützten Einleger verkleinert. Private Sparer und Unternehmen sowie Stiftungen oder die zum Einlagenschutz verpflichteten Sozialversicherungen "bleiben umfassend geschützt", erklärte der Verband. Professionelle Einleger, etwa Versicherungen und Investmentgesellschaften, fallen ab 2023 jedoch aus dem Schutz heraus. Einlagen von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Banken waren schon bisher nicht abgedeckt und bleiben auch weiterhin außen vor.

Weiterhin sieht die Reform ab 2023 Obergrenzen für den Schutzumfang pro Bank vor. Dann sollen es fünf Millionen Euro für private Sparer und 50 Millionen Euro für Unternehmen sein. Diese Grenzen werden nach voller Umsetzung der Reform 2030 für private Sparer eine Million Euro und für Unternehmen zehn Millionen Euro betragen. Einlagen von Firmen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten fallen künftig nicht mehr unter die Einlagensicherung.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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