Deutsche Tageszeitung - Unfallschutz auch auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice

Unfallschutz auch auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice


Unfallschutz auch auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice
Unfallschutz auch auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice / Foto: ©

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice stehen auch auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist die "Handlungstendenz" hin zur beruflichen Tätigkeit, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Dies gelte auch für Unfälle vor der jüngsten Gesetzesänderung im Juni. (Az: B 2 U 4/21 R)

Textgröße ändern:

Der Kläger ist angestellter Gebietsverkaufsleiter im Außendienst. Üblich begann er seine Arbeit morgens zwischen 7.00 und 7.30 Uhr ohne Frühstück. Auf dem Weg vom Schlafzimmer zum häuslichen Arbeitszimmer ein Stockwerk tiefer war er 2018 auf der Wendeltreppe ausgerutscht und gestürzt. Dabei hatte er sich einen Brustwirbel gebrochen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik erkannte dies nicht als versicherten Wegeunfall an.

Auch wenn hier der Unfall schon länger zurückliegt, hatte der Klägeranwalt auch auf die Corona-Pandemie verwiesen. Diese zeige, wie wichtig ein guter Schutz der Arbeitnehmer auch im Homeoffice sei.

Das BSG sprach dem Kläger nun Leistungen der Unfallversicherung zu. Dies können neben den Behandlungskosten je nach Unfallfolgen auch Rentenzahlungen sein.

Zur Begründung erklärte das BSG, der Weg auf der Treppe habe in einem engen Zusammenhang mit der Arbeit gestanden. Der Verkaufsleiter habe seine Arbeit aufnehmen wollen. Diese "objektive Handlungstendenz" sei entscheidend.

Die Kasseler Richter betonten, dass dies unabhängig von einer Gesetzesänderung zum 18. Juni 2021 gilt und auch vorher galt. Nach der Neuregelung besteht Unfallschutz im Homeoffice "in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte". Die Gesetzesänderung sichert die neuere BSG-Rechtsprechung ab, wonach auch betriebliche Wege innerhalb der Wohnung versichert sind, künftig zudem wohl auch Wege bis zur Küchentür, um zu essen oder zu trinken.

Auch im Streitfall habe es sich um einen solchen sogenannten Betriebsweg gehandelt. Das BSG stellte den Sturz damit einem Unfall gleich, wenn ein Arbeitnehmer den Betrieb erreicht hat, dann aber auf dem Weg zwischen Betriebseingang und Arbeitsplatz stürzt. Bei sogenannten Wegeunfällen halte das BSG dagegen daran fest, dass der Unfallschutz erst nach Durchschreiten der privaten Außentür beginnt.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime

Die Erhöhung der Preise für Amazon-Prime-Abos von 2022 ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass die entsprechenden Bestimmungen nicht transparent genug waren. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg. (Az. III ZR 205/25)

Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer

Um die hohen Dieselpreise zu senken, machen die USA Druck auf die Europäer. Ein US-Regierungsmitarbeiter sagte am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP in Washington, es sei "im Interesse Europas, mit den Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten". Medienberichten zufolge will die Regierung von Präsident Donald Trump erreichen, dass große EU-Staaten wie Deutschland und Frankreich ihre Dieselreserven freigeben.

Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg

Sexueller Missbrauch soll in Frankreich künftig konsequenter geahndet werden als bisher. Die französische Nationalversammlung hat am Donnerstag mit der Debatte eines Gesetzentwurfs begonnen, der den Kampf gegen sexualisierte Gewalt stärken soll - von der Vorbeugung bis zur Wiedergutmachung. Auslöser des Gesetzes war der Fall der elf Jahre alten Lyhanna, die im Juni von einem Mann getötet worden war, gegen den mehrere Missbrauchsanzeigen vorlagen, die folgenlos geblieben waren.

Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben

Die Strompreise in Deutschland dürften zum Jahreswechsel leicht steigen: Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber teilten am Donnerstag mit, dass die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte voraussichtlich von aktuell 2,86 Cent auf 3,54 Cent im Jahr 2027 angehoben werden. Das Vergleichsportal Verivox rechnet mit nur einer leichten Steigerung der Stromkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher von 1,0 Prozent - je nach Wohnort könne sich der Anstieg aber sehr unterschiedlich auf die Stromrechnung auswirken.

Textgröße ändern: