Deutsche Tageszeitung - EU-Kommission präsentiert Kriterien für Angestelltenstatus bei Uber, Deliveroo & Co.

EU-Kommission präsentiert Kriterien für Angestelltenstatus bei Uber, Deliveroo & Co.


EU-Kommission präsentiert Kriterien für Angestelltenstatus bei Uber, Deliveroo & Co.
EU-Kommission präsentiert Kriterien für Angestelltenstatus bei Uber, Deliveroo & Co. / Foto: ©

Die EU-Kommission hat Kriterien zur Bestimmung des Status von Beschäftigten bei Dienstleistern wie Uber und Deliveroo vorgeschlagen. "Mit immer mehr Jobs, die durch digitale Arbeitsplattformen entstehen, müssen wir anständige Arbeitsbedingungen für alle sicherstellen, die ihr Einkommen aus dieser Arbeit beziehen", erklärte Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager am Donnerstag. Mit dem Vorschlag sollen europaweite klare Regeln für die Millionen Fahrer und Lieferanten geschaffen werden.

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Bisher beruht das Geschäftsmodell von Dienstleistern wie dem Fahrtenanbieter Uber oder dem Essenslieferanten Deliveroo unter anderem darauf, dass ihre Beschäftigten selbstständig gemeldet sind. Somit müssen die Unternehmen sie nicht sozialversicherungspflichtig einstellen oder Urlaub bezahlen.

Die Kommission schlug nun fünf Kriterien vor, um festzulegen, ob jemand bei einer Plattform angestellt werden sollte oder selbstständig bleibt: Ob eine Plattform über ihre App die Höhe der Vergütung festlegt, Leistungen aus der Ferne beaufsichtigt oder ihren Beschäftigten die Wahl bei der Arbeitszeit und der Ablehnung von Aufgaben lässt.

Auch die Frage, ob das Tragen einer Uniform Pflicht ist und ob es verboten wird, für andere Unternehmen zu arbeiten, zählen dazu. Wenn zwei dieser Kriterien erfüllt sind, wäre die Plattform "mutmaßlicher" Arbeitgeber und müsste sich an arbeitsrechtliche Verpflichtungen wie etwa zum Mindestlohn und Arbeitszeiten halten.

Zudem soll die Funktionsweise der Algorithmen der Apps transparenter gestaltet werden, um Beschäftigte darüber zu informieren, wie ihre Arbeit überwacht und bewertet wird.

Europaweit gab es bereits über hundert Gerichtsurteile zur Frage des Beschäftigtenstatus bei den digitalen Dienstleistern. Weitere hunderte Gerichtsentscheidungen stehen noch aus. In Belgien entschied am Mittwoch ein Gericht, dass eine Gruppe von Deliveroo-Lieferanten nicht als Angestellte gelten. Spanien war im August das erste EU-Land, das Arbeiter der Dienstleistungsplattformen als Angestellte anerkannte.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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