EU-Kommission will Bedingungen für Beschäftigte bei Uber, Deliveroo und Co. verbessern
Die EU-Kommission will die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten bei Dienstleistern wie Uber und Deliveroo verbessern. "Mit immer mehr Jobs, die durch digitale Arbeitsplattformen entstehen, müssen wir anständige Arbeitsbedingungen für alle sicherstellen, die ihr Einkommen aus dieser Arbeit beziehen", erklärte Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager am Donnerstag. Mit dem Vorschlag sollen klare Regeln über den Status der Beschäftigung für die Millionen bisher selbstständigen Fahrer und Lieferanten geschaffen werden.
Bisher beruht das Geschäftsmodell von digitalen Dienstleistern wie dem Fahrtenanbieter Uber oder dem Essenslieferanten Deliveroo unter anderem darauf, dass ihre Beschäftigten offiziell selbstständig sind. Somit müssen die Unternehmen sie nicht sozialversicherungspflichtig einstellen oder Urlaub bezahlen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass von den EU-weit mehr als 28 Millionen Beschäftigten in der sogenannten Gig-Economy rund 5,5 Millionen "fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft werden."
Die Brüsseler Behörde schlug nun fünf Kriterien vor, um festzulegen, ob jemand bei einer Plattform angestellt werden oder selbstständig bleiben sollte: Geprüft werden soll, ob eine Plattform über ihre App die Höhe der Vergütung festlegt, Leistungen aus der Ferne beaufsichtigt oder ihren Beschäftigten die Wahl bei der Arbeitszeit und der Ablehnung von Aufgaben lässt.
Auch die Frage, ob das Tragen einer Uniform Pflicht ist und ob es verboten wird, für andere Unternehmen zu arbeiten, zählen dazu. Wenn zwei dieser Kriterien erfüllt sind, wäre die Plattform "mutmaßlicher" Arbeitgeber und müsste sich an arbeitsrechtliche Verpflichtungen wie etwa zum Mindestlohn und Arbeitszeiten halten.
Zudem soll die Funktionsweise der Algorithmen der Apps transparenter gestaltet werden, um Beschäftigte darüber zu informieren, wie ihre Arbeit überwacht und bewertet wird.
Die Dienstleistungsplattformen kritisierten den Vorschlag, weil er denjenigen Arbeit wegnehme, die lieber mit der Flexibilität der Selbständigkeit arbeiteten. Uber bemängelte, dass der Kommissionsvorschlag "tausende Arbeitsplätze gefährdet, kleine Unternehmen kurz nach der Pandemie lahmlegt und Dienstleistungen beeinträchtigt, auf die europäische Verbraucher zählen".
Der Interessenverband Delivery Platforms Europe, der unter anderem Deliveroo und Uber Eats vertritt, warnte vor "negativen Folgen für Lieferanten selbst sowie für Restaurants und Kunden".
Der Einstufung anhand der Kriterien könnten die Unternehmen jedoch widersprechen, wenn sie den Selbständigen-Status ihrer Angestellten beweisen. Die letzte Instanz dabei wären die nationalen Gesetze der 27 EU-Mitgliedstaaten. Denn die EU hat nur wenig Einfluss auf die Arbeitspolitik in ihren Mitgliedsländern. Derzeit gibt es eine Vielzahl nationaler Vorschriften für die Plattformbetreiber.
Europaweit gab es bereits über hundert Gerichtsurteile zur Frage des Beschäftigtenstatus bei digitalen Dienstleistern. Weitere hunderte Gerichtsentscheidungen stehen noch aus. In Belgien entschied am Mittwoch ein Gericht, dass eine Gruppe von Deliveroo-Lieferanten nicht als Angestellte gelten. Spanien war im August das erste EU-Land, das Arbeiter der Dienstleistungsplattformen als Angestellte anerkannte. Daraufhin stellte Deliveroo seine Aktivitäten in dem Land ein.
Der Sektor wird wirtschaftlich immer bedeutender. Nach Angaben der EU-Kommission stiegen die Einnahmen in der Plattformwirtschaft von rund drei Milliarden Euro im Jahr 2016 auf rund 14 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Die Möglichkeit einer EU-weiten Festlegung für die Beschäftigten in der Branche ließ die Aktienkurse von Deliveroo und anderen Plattformen in den vergangenen Tagen abstürzen.
(Y.Ignatiev--DTZ)