Deutsche Tageszeitung - Ryanair-Flugpersonal unterliegt teilweise italienischem Sozialversicherungsrecht

Ryanair-Flugpersonal unterliegt teilweise italienischem Sozialversicherungsrecht


Ryanair-Flugpersonal unterliegt teilweise italienischem Sozialversicherungsrecht
Ryanair-Flugpersonal unterliegt teilweise italienischem Sozialversicherungsrecht / Foto: © AFP/Archiv

Ein Teil des Ryanair-Flugpersonals, das täglich eine Dreiviertelstunde auf einem italienischen Flughafen arbeitet, unterliegt den italienischen Vorschriften für soziale Sicherheit. Das gelte für die Arbeitnehmer ohne Entsendebescheinigung, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Der für sie vorgesehene Raum auf dem Flughafen Bergamo gelte als Zweigstelle von Ryanair. (Az. C-33/21)

Textgröße ändern:

Es ging um einen Streit zwischen der irischen Airline und den italienischen Behörden. Diese verlangten rückwirkend die Zahlung von Sozial- und Unfallversicherungsbeiträgen. Das italienische Gericht wollte wissen, was für diejenigen Beschäftigten gilt, die normalerweise an Bord der Flugzeuge arbeiten, keine Entsendebescheinigung E 101 haben und sich während der Arbeitszeit nur 45 Minuten auf italienischem Boden aufhalten.

Der EuGH erklärte nun, dass von einer Zweigstelle beschäftigtes Flugpersonal einer Airline mit Sitz im EU-Ausland den Rechtsvorschriften des Landes unterliege, in dem die Zweigstelle liegt. Wer in zwei Mitgliedstaaten arbeite, falle unter die Vorschriften seines Wohnortes, wenn dort der wesentliche Teil der Arbeit stattfinde.

Ob dies hier Italien sei, müsse das italienische Gericht prüfen, erklärte der EuGH. Er wies auf eine neue Norm hin: Demnach gilt für Flugpersonal derjenige Ort als Heimatbasis, wo es normalerweise seine Dienstzeit beginnt und beendet und die Fluglinie nicht für die Unterbringung verantwortlich ist. Der Raum für die Ryanair-Besatzungen auf dem Flughafen sei eine solche Heimatbasis.

Im konkreten Fall muss nun das italienische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Aufschwung im Baugewerbe - auch Industrieproduktion im August leicht im Plus

Die Produktion im Baugewerbe hat im August stark angezogen. Im Vergleich zum Vormonat legte sie nach vorläufigen Zahlen um 9,3 Prozent zu, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Auch die Industrieproduktion entwickelte sich demnach leicht positiv, während die Energieproduktion zurückging. Das gesamte Produzierende Gewerbe steigerte seinen Output so um 2,0 Prozent.

Einsatz von Tränengasgranate: Polizist wegen Gewaltanwendung bei Schülerprotesten angeklagt

Weil er während der Schülerproteste in Frankreich aus nächster Nähe eine Tränengasgranate auf einen 14-Jährigen abgefeuert hat, ist ein Polizist wegen Gewaltanwendung angeklagt worden. Der Beamte sei nach dem Vorfall in Saint-Ouen-l'Aumône nordwestlich von Paris nicht in Untersuchungshaft genommen sondern unter richterliche Aufsicht gestellt worden, teilte ein örtlicher Staatsanwalt am Dienstag mit.

Verfahren gegen russische Kinderhospizleiterin eingestellt

Die russische Justiz hat ein Verfahren gegen die Leiterin eines Kinderhospizes eingestellt, der die Verbreitung von Falschinformationen über die russische Armee vorgeworfen worden war. Die Ermittlungen gegen Lida Moniawa seien "mangels strafrechtlich relevanter Tatbestände" beendet worden, sagte ihr Anwalt Michail Birjukow am Dienstag. Ihre Organisation bestätigte die Einstellung des Verfahrens und erklärte: "Es grenzt an ein Wunder!"

Souveräne KI: Französisches Unternehmen Mistral stellt neues Modell vor

Das auf Künstliche Intelligenz (KI) spezialisierte französische Startup Mistral hat die Einführung eines neuen Modells angekündigt, mit dem das Unternehmen im KI-Wettrennen Boden gutmachen will. Das neue Modell ML4 werde es Nutzern erlauben, die Parameter der KI anzupassen, teilte Mistral am Dienstag mit. Dies soll demnach nicht nur eine bessere Leistung ermöglichen - sondern auch mehr Sicherheit für Kunden, die ihre Daten privat halten wollen.

Textgröße ändern: