Deutsche Tageszeitung - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Germanwings-Katastrophe: Angehörige scheitern mit neuer Klage in Braunschweig

Das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig hat mehr als elf Jahre nach der Germanwings-Katastrophe mit 150 Toten eine Schadenersatzklage einer Gruppe von Hinterbliebenen abgewiesen. Die Klage sei als unbegründet abgewiesen worden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Kläger könnten statt von der Bundesrepublik Ansprüche bei der Germanwings GmbH geltend machen.

Bundesregierung kürzt internationale Klimafinanzierung - Oxfam spricht von "Wortbruch"

Die Bundesregierung hat ihren Beitrag für die internationale Klimafinanzierung deutlich reduziert. Im vergangenen Jahr wurden 4,7 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen der Erderwärmung in Schwellen- und Entwicklungsländern bereitgestellt, wie das Entwicklungs- und das Umweltministerium am Dienstag in Berlin mitteilten. 2024 waren dafür noch 6,1 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt geflossen.

Institut: Bevölkerung dürfte in kommenden Jahren schrumpfen - besonders im Osten

Die deutsche Bevölkerung dürfte in den kommenden zwei Jahrzehnten schrumpfen: Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung rechnet in seiner am Dienstag vorgestellten Analyse damit, dass 2045 hierzulande rund 81,8 Millionen Menschen leben, das wären 1,7 Millionen Menschen oder 2,2 Prozent weniger als Ende vergangenen Jahres. Die deutsche Bevölkerung im Erwerbsalter dürfte bis 2045 bundesweit sogar um 4,7 Prozent schrumpfen, wie die "Demografische Lage der Nation" ergab.

Trump weitet Zugang zu steuerfreiem Diesel aus

Angesichts der massiv gestiegenen Treibstoffpreise in den USA hat Präsident Donald Trump gut einen Monat vor den Kongress-Zwischenwahlen den Zugang zu steuerfreiem Diesel ausgeweitet. Trump unterzeichnete am Montag ein Dekret, das es allen Bürgern erlaubt, diese Diesel-Art zu kaufen. Bislang ist der Treibstoff landwirtschaftlichen Maschinen und anderen Fahrzeugen vorbehalten, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind.

Textgröße ändern: