Deutsche Tageszeitung - Bundeskabinett beschließt besseren Schutz von Hinweisgebern

Bundeskabinett beschließt besseren Schutz von Hinweisgebern


Bundeskabinett beschließt besseren Schutz von Hinweisgebern
Bundeskabinett beschließt besseren Schutz von Hinweisgebern / Foto: © AFP/Archiv

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Unternehmen und Behörden sollen künftig besser geschützt werden, wenn sie Informationen über Missstände in ihrem Haus weitergeben wollen. Dies sieht der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes vor, den die Bundesregierung am Mittwoch beschloss.

Textgröße ändern:

Wer entsprechende Informationen weitergeben will, soll demnach zwischen internen und externen Meldestellen wählen können. Die Stellen müssen Vertraulichkeit wahren. Verboten sein soll es, die Weitergabe zu verhindern oder dies auch nur zu versuchen.

Geschützt sein soll mit der Neuregelung die Weitergabe von Informationen über Straftaten, die in dem jeweiligen Haus begangen werden. Dabei kann es etwa auch um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung geht.

"Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können."

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützte aber auch Unternehmen und Behörden selbst, so Buschmann. "Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären."

Die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen gilt sowohl für die Privatwirtschaft als auch den gesamten öffentlichen Sektor - und zwar für Häuser mit mindestens 50 Beschäftigten. Eine zentrale externe Meldestelle soll beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden. An die Öffentlichkeit dürfen sich Hinweisgeber nur unter engen Voraussetzungen wenden - etwa bei der Gefahr irreversibler Schäden oder in Fällen, in denen die externe Meldestelle nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat.

Die Identität eines Hinweisgebers soll grundsätzlich nur den jeweils für die Bearbeitung einer Meldung zuständigen Menschen mitgeteilt werden. Zudem dürfen sie keinen Repressalien ausgesetzt sein. Verboten sind laut Gesetzentwurf insbesondere Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierung, Rufschädigung oder Mobbing.

Wenn jemand trotz des Verbotes Repressalien erleidet, muss ihm der daraus entstehende Schaden ersetzt werden. Zum anderen muss aber auch ein Hinweisgeber bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschmeldung Schadenersatz leisten. Verstöße gegen die Vorgaben des Gesetzes sollen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden können. Dies gilt beispielsweise für Repressalien und das Behindern von Meldungen.

(M.Travkina--DTZ)

Empfohlen

Neuer Höchststand bei Beziehern von Grundsicherung im Alter

Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter ist auf einen neuen Höchststand gestiegen. Zum Ende des ersten Quartals in diesem Jahr bezogen rund 771.000 Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter - das waren 36,7 Prozent mehr als noch im Jahr 2020: Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag.

ADAC: Entlastung durch Tankrabatt schmilzt - Spritpreise steigen wieder leicht

Die Entlastung durch den Tankrabatt schrumpft nach Einschätzung des ADAC schon wieder zusammen. Die seit 1. Oktober geltende Energiesteuersenkung "hat zwar zu einem deutlichen Preisrückgang bei den Kraftstoffen geführt", jedoch seien die Preise besonders bei Super E10 in den vergangenen Tagen wieder leicht gestiegen, teilte der Automobilclub in München am Montag mit. "Damit ist ein Teil der anfänglichen Entlastungswirkung bereits innerhalb weniger Tage teilweise wieder aufgezehrt worden."

Umfrage: Konsumlaune verdüstert sich - schlechte Aussichten für Weihnachtsgeschäft

Die Konsumlaune der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher hat sich einer Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) zufolge zuletzt verdüstert. Das HDE-Konsumbarometer sank von 94,70 Zählern im September auf 93,51 Punkte im Oktober, wie der Verband am Montag mitteilte. Das dämpfe die Hoffnung auf einen Aufschwung im letzten Quartal des Jahres, auch trübten sich "die Erwartungen für das Weihnachtsgeschäft etwas ein".

Rekord: Anteil von E-Autos an Neuzulassungen steigt auf 34,5 Prozent

Die hohen Spritpreise lassen offenbar viele Menschen in Deutschland umdenken - und die staatliche E-Auto-Prämie sorgt für einen Extra-Schub: Der Marktanteil von Elektro-Pkw erreichte im September 34,5 Prozent und damit den höchsten Wert jemals. 100.000 Anträge für die Kaufprämie wurden bis Anfang Oktober bewilligt. Automarktexperte Constantin Gall kritisierte, für die Hersteller sei dieser Boom ein "echtes Dilemma" - sie könnten nicht abschätzen, ob er auch anhält.

Textgröße ändern: