Deutsche Tageszeitung - Bundestag stärkt die Rechte Behinderter bei Triage-Entscheidungen

Bundestag stärkt die Rechte Behinderter bei Triage-Entscheidungen


Bundestag stärkt die Rechte Behinderter bei Triage-Entscheidungen
Bundestag stärkt die Rechte Behinderter bei Triage-Entscheidungen / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag hat die Rechte behinderter Menschen im Fall von Triage-Entscheidungen bei knappen Behandlungskapazitäten gestärkt. Mit dem am Donnerstag in Berlin verabschiedeten Gesetz kommt die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach, die Benachteiligung Behinderter bei der Triage gesetzlich zu verhindern.

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Die mit der Mehrheit der Koalition beschlossene Neuregelung gilt für jene Extremsituationen, in denen nicht genügend intensivmedizinische Kapazitäten zur Verfügung stehen - und Ärzte dann entscheiden müssen, wer behandelt werden kann und wer nicht.

Im Kern stellt das Gesetz nun klar, dass diese ärztlichen Zuteilungsentscheidungen nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden dürfen. Bei dieser Entscheidung dürfe niemand benachteiligt werden - "insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung", wie es in dem Gesetz heißt.

"Wer ein Intensivbett benötigt, muss es bekommen – auch in der Pandemie", betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). "Dafür werden wir uns weiter einsetzen." Dennoch müsse auch "klar sein, dass Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen auch in Zeiten knapper Kapazitäten nicht benachteiligt werden".

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem im Dezember 2021 ergangenen Urteil beanstandet, dass die bisher geltende Regelung dazu führen könne, dass Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen diskriminiert werden könnten. Geklagt hatten damals vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.

Die nun verabschiedete Neuregelung enthält ferner Regelungen zum Verfahren bei der Zuteilungsentscheidung. Verankert wurde sie im Infektionsschutzgesetz, das dafür geändert wurde.

Unter Triage verstehen Mediziner ein System der Kategorisierung von Patienten, bei dem die hoffnungslosesten Fälle nicht mehr behandelt werden; das System kommt zum Tragen, wenn die Behandlungskapazitäten begrenzt sind und Ärzte eine Auswahl darüber treffen müssen, wen sie behandeln.

(A.Stefanowych--DTZ)

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