Deutsche Tageszeitung - Urlaub darf Mehrarbeitszuschläge nicht schmälern

Urlaub darf Mehrarbeitszuschläge nicht schmälern


Urlaub darf Mehrarbeitszuschläge nicht schmälern
Urlaub darf Mehrarbeitszuschläge nicht schmälern / Foto: © AFP/Archiv

Urlaub darf nicht zu einer Kürzung der Zuschläge für Mehrarbeit führen. Das entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zum Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit. Andernfalls könnten Arbeitnehmer davon abgehalten werden, den ihnen zustehenden Urlaub zu nehmen. (Az: 10 AZR 210/19)

Textgröße ändern:

Nach dem strittigen Tarif werden die geleisteten Arbeitsstunden mit dem regulären Stundensoll des jeweiligen Monats abgeglichen. Nach bisheriger Auslegung wurden Mehrarbeitszuschläge nur dann voll ausbezahlt, wenn in dem jeweiligen Monat kein Urlaubstag lag.

Einen Streit hierüber hatte das BAG dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dieser hatte im Januar entschieden, dass eine solche Kürzung der Zuschläge unzulässig ist.

Dem folgte das BAG nun. "Anderenfalls wäre die Regelung geeignet, den Arbeitnehmer von der Inanspruchnahme seines gesetzlichen Mindesturlaubs abzuhalten", betonten die Erfurter Richter. Dies wäre mit einer EU-konformen Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes nicht vereinbar.

Dabei verwarfen die Erfurter Richter die Tarifregelung aber nicht, sondern verlangten eine "gesetzeskonforme Auslegung". Demnach sollen bei der Berechnung der Mehrarbeitszuschläge "nicht nur tatsächlich geleistete Stunden, sondern auch Urlaubsstunden (...) mitzählen".

Der Kläger aus Nordrhein-Westfalen hatte im April 2017 24 Überstunden geleistet. Weil er in diesem Monat auch zehn Tage Urlaub hatte, erhielt er keine Mehrarbeitszuschläge. Nach dem Erfurter Urteil muss der Arbeitgeber die Überstundenzuschläge nun neu berechnen. Dabei muss er neben den tatsächlichen Arbeitsstunden auch die für den Urlaub angerechneten knapp 85 Arbeitsstunden als "geleistete Stunden" berücksichtigen. Nach eigener Berechnung erhält der Kläger dadurch insgesamt 72,32 Euro an Zuschlägen.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Trump lobt Freigabe europäischer Ölreserven - Keine Drohung mit Diesel-Exportstopp mehr

US-Präsident Donald Trump hat die Entscheidung der europäischen G7-Staaten zur Freigabe der Ölreserven gelobt - seine Drohung mit einem Diesel-Exportstopp der USA zog er zurück. "Was Europa gemacht hat, war wirklich eine großartige Sache", sagte Trump am Freitag (Ortszeit) auf die Frage eines AFP-Journalisten. Ein Exportstopp habe auch nie "wirklich auf dem Tisch gelegen". In Deutschland kritisierten die Grünen die Freigabe als "politische Dummheit".

Grüne kritisieren Freigabe von Ölreserven als "politische Dummheit"

Die Grünen haben die Entscheidung der G7-Staaten zur Freigabe von Öl und Diesel aus ihren nationalen Reserven scharf kritisiert. "Die Freigabe ist ein Fehler, schlimmer noch: eine politische Dummheit", sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner am Samstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. "Die Reserven sind für echte Notfälle da und nicht für einen amerikanischen Präsidenten, dem im Wahlkampf die Felle davonschwimmen."

Argentinien bietet Ausländern im Gegenzug für Investitionen Staatsbürgerschaft an

Argentinien will ab Ende des Jahres Ausländern, die mindestens 350.000 Dollar (rund 311.000 Euro) in dem Land investieren, die argentinische Staatsbürgerschaft anbieten. Das Programm zum Erwerb der Staatsbürgerschaft im Gegenzug für eine "Investition" sieht "zwei einfache und transparente Mechanismen" vor, wie die Regierung des ultrarechten Präsidenten Javier Milei am Samstag mitteilte.

Medien: Trump will Geheimdienstchef Clayton zum KI-Berater ernennen

US-Präsident Donald Trump will Geheimdienstdirektor Jay Clayton offenbar zu seinem neuen Beauftragten für Künstliche Intelligenz (KI) ernennen. Die Sender CNN, CBS News und andere Medien berichteten am Freitag, Trump werde den 60-Jährigen voraussichtlich in Kürze nominieren.

Textgröße ändern: