Deutsche Tageszeitung - Neun Jahre Haft nach gewaltsamem Tod von drei Monate altem Baby auf Sylt

Neun Jahre Haft nach gewaltsamem Tod von drei Monate altem Baby auf Sylt


Neun Jahre Haft nach gewaltsamem Tod von drei Monate altem Baby auf Sylt
Neun Jahre Haft nach gewaltsamem Tod von drei Monate altem Baby auf Sylt / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als sechs Jahre nach dem Tod eines drei Monate alten Babys auf Sylt ist dessen heute 52-jähriger Vater wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Flensburg sah es nach Angaben eines Sprechers am Freitag als erwiesen an, dass der Mann seinen Sohn im September 2016 in seiner Wohnung massiv geschüttelt und so dessen Tod verursacht hatte.

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Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe im Prozess und führte unter anderem aus, der Säugling habe sich an Milch verschluckt, und er habe ihn retten wollen. Dem Gerichtssprecher zufolge hielt das Gericht dies unter Verweis auf rechtsmedizinische Einschätzungen für widerlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tat ereignete sich Anfang September 2016 auf der Nordseeinsel Sylt, wo der aus Polen stammende Angeklagte als Handwerker arbeitete. Die Mutter des Kinds lebte und arbeitete damals ebenfalls auf Sylt, beide lebten aber getrennt voneinander. Zur Tatzeit übernahm der Vater die Betreuung des Kinds, die Mutter war arbeiten. Nach der Tat verständigte der Vater über seinen damaligen Chef noch den Rettungsdienst, das Baby war aber schon tot.

Sechs Monate der Haftstrafe erließ das Gericht als Ausgleich für eine zu lange Verfahrensdauer. Sie gelten als bereits verbüßt. Der Fall wurde schon 2017 angeklagt, der Prozess verzögerte sich aber, weil es sich zunächst lange nicht um eine Haftsache handelte. Der Beschuldigte, der sich wieder in Polen aufhielt, befand sich mangels Haftgründen auf freiem Fuß.

Das änderte sich erst im Sommer vergangenen Jahres, weil offizielle Ladungen des Gerichts den Angeklagten an seiner Anschrift in dem Nachbarland nicht mehr erreichten. Das Gericht ging von Fluchtgefahr aus und ließ ihn in Untersuchungshaft nehmen. Anschließend wurde er an Deutschland überstellt.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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