Deutsche Tageszeitung - Vergleichsportal: Berliner profitieren besonders von Gaspreisbremse

Vergleichsportal: Berliner profitieren besonders von Gaspreisbremse


Vergleichsportal: Berliner profitieren besonders von Gaspreisbremse
Vergleichsportal: Berliner profitieren besonders von Gaspreisbremse / Foto: © AFP/Archiv

Die ab März rückwirkend greifende Gaspreisbremse macht im bundesweiten Vergleich für Kunden der Grundversorgung in Berlin den größten Unterschied. Eine Musterfamilie im Einfamilienhaus in der Hauptstadt wird nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox um 1230 Euro im Jahr entlastet. Von der Strompreisbremse profitieren demnach vor allem Grundversorgungskunden in Schleswig-Holstein - in Höhe von 447 Euro.

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Im Bundesdurchschnitt wird eine Musterfamilie im Grundversorgungstarif laut Verivox um 718 Euro durch die Gas- und um 216 Euro durch die Strompreisbremse entlastet. Hohe Gasgrundversorgungstarife - und daher hohe Entlastungssummen - gibt es neben Berlin auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am wenigsten muss der Staat in Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen dazugeben.

Der Strom in der Grundversorgung ist derzeit ebenfalls in Bremen am günstigsten. Auch in Berlin und Hamburg liegen die Tarife nur leicht oberhalb der staatlichen Preisgrenze.

Das Vergleichsportal betont, dass es mittlerweile in allen Bundesländern Neukundenangebote gibt, deren Arbeitspreise deutlich unter den Preisgrenzen von zwölf Cent pro Kilowatt bei Gas und 40 Cent bei Strom liegen. Viele Kunden können durch einen Anbieterwechsel also auch gänzlich ohne staatliche Unterstützung durch die Preisbremsen auskommen.

"Das ist nicht immer möglich - wer beispielsweise im vergangenen Jahr einen Vertrag zu hohen Preisen mit längerer Laufzeit abgeschlossen hat, muss erst das Ende der Vertragslaufzeit abwarten", erklärte Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. "Daher sind die Preisbremsen immer noch wichtig." Wer in einen günstigeren Tarif wechseln kann, sollte dies aber tun.

Die Preisbremsen für Gas und Strom treten am 1. März in Kraft und gelten rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat zahlt Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs die Differenz zwischen Preisdeckel und ihrem Vertragspreis.

Bei der Umsetzung der Maßnahme durch die Versorger hakte es zuletzt. Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) verwies auf die Komplexität bei der Abrechnung. VKU-Präsident Ingbert Liebing versicherte jedoch, dass alle ihre Entlastungen bekommen würden. "Daran arbeiten die Stadtwerke mit Herzblut und mit Hochdruck für ihre Kundinnen und Kunden", sagte er der "Bild".

(V.Sørensen--DTZ)

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