Deutsche Tageszeitung - Gerichtsurteil: Fluggesellschaft muss bei Verspätungen keinen Alkohol erstatten

Gerichtsurteil: Fluggesellschaft muss bei Verspätungen keinen Alkohol erstatten


Gerichtsurteil: Fluggesellschaft muss bei Verspätungen keinen Alkohol erstatten
Gerichtsurteil: Fluggesellschaft muss bei Verspätungen keinen Alkohol erstatten / Foto: © AFP/Archiv

Airlines müssen bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover keine Kosten für alkoholische Getränke erstatten. Diese seien keine "Erfrischung" im Sinne der Flugastrechteverordnung, befand das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Grund sei, dass deren "Wirkung im Regelfall gegenteilig" sein "dürfte". (Az. 513 C 8538/22).

Textgröße ändern:

Auf einer Hin- und Rückreise der Kläger zwischen Hannover und Miami in den USA war es zu insgesamt mehr als sieben Stunden Verspätung gekommen. Laut der Fluggastrechteverordnung müssen Luftfahrunternehmen ihren Gästen bei Annullierung oder großer Verspätung eines Fluges "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit" anbieten.

Die Kläger begehrten nun die Erstattung der Verpflegungskosten - und zwar auch für zwei "Aperol Spritz" zum Preis von 15 Pfund (rund 17 Euro). Diese seien aber keine "Erfrischung" im Sinne der Fluggastrechteverordnung und die Airline müsse die Kosten dafür daher auch nicht erstatten, urteilte das Gericht.

Die Entscheidung des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig

Verbraucherschützer haben gegen die Rabatt-App von Lidl geklagt - das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) wies die Klage am Dienstag allerdings ab. Es sei nicht zuständig, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gestützt - aber "den Regelungszweck Schutz von Verbraucherrechten haben wir hier nicht", sagte die Gerichtssprecherin. (Az UKI 2/25)

Geldvermögen deutscher Haushalte wächst auf 9,9 Billionen Euro - Zunahme aber schwächer

Das Geldvermögen der deutschen Haushalte ist auch im vergangenen Jahr weiter angewachsen - allerdings legte die Summe schwächer zu als im Vorjahr. Laut dem Global Wealth Report der Allianz nahm das Brutto-Geldvermögen der Deutschen 2025 um 4,9 Prozent auf 9,9 Billionen Euro zu. 2024 hatte das Wachstum noch 7,4 Prozent betragen. Anders als weltweit war der Vermögenswachstum in Deutschland "überwiegend spargetrieben", teilte die Allianz am Dienstag mit.

EU-Regeln drücken Geschäftszahlen von Online-Händler Shein

Neue Regeln in der EU für auswärtige Online-Händler haben sich bereits auf die Geschäftszahlen des Fast-Fashion-Anbieters Shein ausgewirkt. Der Umsatz des asiatischen Unternehmens stieg im ersten Halbjahr um magere 1,0 Prozent auf 20,1 Milliarden Dollar (17,7 Milliarden Euro), wie Shein am Montag in seinem ersten Geschäftsbericht seit dem Börsengang mitteilte. Der Gewinn sackte demnach um 50,4 Prozent auf 538 Millionen Dollar ab.

Präsident von Burkina Faso eröffnet erste Goldraffinerie des Landes

Das westafrikanische Burkina Faso, drittgrößter Produzent von Gold auf dem Kontinent, hat jetzt auch eine Raffinerie, um das Edelmetall selbst weiterzuverarbeiten. Präsident Ibrahim Traoré eröffnete die Raffinerie am Montag in der Hauptstadt Ouagadougou und erklärte, Burkina Faso habe einen "Meilenstein im Streben nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit" erreicht.

Textgröße ändern: