Deutsche Tageszeitung - Amtsberg übt scharfe Kritik an Neufassung des Anti-LGBTQ-Gesetzes in Uganda

Amtsberg übt scharfe Kritik an Neufassung des Anti-LGBTQ-Gesetzes in Uganda


Amtsberg übt scharfe Kritik an Neufassung des Anti-LGBTQ-Gesetzes in Uganda
Amtsberg übt scharfe Kritik an Neufassung des Anti-LGBTQ-Gesetzes in Uganda / Foto: © AFP/Archiv

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), hat das neue Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda scharf kritisiert. Sie fordere den ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni auf, "das Gesetz nicht in Kraft zu setzen, da es den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Ugandas zuwiderläuft", schrieb Amtsberg am Mittwoch im Onlinedienst Twitter.

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Das Parlament in Uganda hatte am Dienstag eine leicht veränderte Version des international scharf kritisierten Gesetzes verabschiedet - ohne jedoch von drakonischen Strafen gegen gleichgeschlechtliche Beziehungen abzurücken. Es handele sich um "eines der weltweit strengsten Gesetze gegen LGBTQ+", erklärte Amtsberg. Auch in seiner aktuellen Fassung sei es kaum abgemildert worden und sehe in bestimmten Fällen weiterhin die Todesstrafe vor.

Der neue Gesetzesentwurf stellt klar, dass es noch keine Straftat ist, sich als homosexuell zu bezeichnen. Erst "die Beteiligung an homosexuellen Handlungen" stellt ein Vergehen dar, das mit lebenslanger Haft geahndet werden kann. Mit dieser Überarbeitung folgten die Parlamentarier der Forderung von Präsident Museveni, den Gesetzestext zu verändern und den "Fakt, homosexuell zu sein", nicht zu bestrafen.

Verändert wurde zudem die Passage über "die Pflicht homosexuelle Akte anzuzeigen". Sie beschränkt sich nunmehr auf sexuelle Vergehen an Kindern oder anderen schutzbedürftigen Menschen.

Entgegen der Forderung des Präsidenten hielt das Parlament allerdings an dem Passus fest, Fälle von "schwerer Homosexualität" zu einem Kapitalverbrechen zu erklären, was bedeutet, dass Wiederholungstäter mit dem Tod bestraft werden können. Obwohl die Todesstrafe in der ugandischen Verfassung verankert ist, wurde sie seit Jahren nicht mehr angewendet.

Nach der Abstimmung über die erste Version des Gesetzes im März hatten die UNO, Deutschland und andere westliche Länder Ugandas Präsidenten zu einem Veto gegen das Vorhaben gedrängt.

(W.Budayev--DTZ)

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