Deutsche Tageszeitung - Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen auch im Mehrfamilienhaus

Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen auch im Mehrfamilienhaus


Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen auch im Mehrfamilienhaus
Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen auch im Mehrfamilienhaus / Foto: © AFP/Archiv

Mieter und Wohnungseigentümer können die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie diese nicht selbst in Auftrag gegeben haben. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Er billigte damit die insbesondere für Mehrfamilienhäuser bislang übliche Praxis. (Az: VI R 24/20)

Textgröße ändern:

Das klagende Ehepaar wohnt in einer vermieteten Eigentumswohnung in Niedersachsen. Wie üblich hatten die Eigentümer eine Hausverwalterin beauftragt. Deren Abrechnung für 2016 enthielt Ausgaben für die Überprüfung der Rauchmelder, Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst und Gartenpflege. Der Vermieter reichte diese Ausgaben über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter und wies dabei auch jeweils den in der Rechnung enthaltenen Lohnanteil aus.

20 Prozent dieses Lohns für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können laut Gesetz in bestimmten Grenzen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Hier wollte das Finanzamt dies aber nicht anerkennen, weil die Mieter die Arbeiten nicht selbst in Auftrag gegeben hätten.

Doch das sei üblich und stehe der Steuervergünstigung nicht entgegen, urteilte nun der Bundesfinanzhof. Laut Gesetz reiche es aus, "dass die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen dem Mieter zu Gute kommen". Auch das gesetzliche Erfordernis einer Rechnung sei erfüllt, denn die Nebenkostenabrechnung des Vermieters stehe dem gleich, wenn sie "Art, Inhalt und Zeitpunkt der Leistung" ausweist. Nur bei "sich aufdrängenden Zweifeln" könne das Finanzamt verlangen, dass Mieter sich über den Vermieter die Originalrechnung beschaffen und auch diese vorlegen.

Nach BFH-Angaben gilt das Urteil auch für Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen. Auch sie können den Lohnanteil in den von der Hausverwaltung beauftragten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Tausende demonstrieren nach Zwangsräumung von 87-Jähriger in Madrid

Wenige Tage nach der Zwangsräumung einer 87-Jährigen in Madrid haben tausende Menschen in der spanischen Hauptstadt für bezahlbaren Wohnraum und mehr Mieterschutz demonstriert. Bilder davon, wie Maricarmen Abascal am Mittwoch auf einer Trage aus ihrer Wohnung geholt wurde, haben die Debatte um bezahlbaren Wohnraum in Spanien neu entfacht. "Du könntest die nächste Maricarmen sein" und "Keine einzige Maricarmen mehr", hieß es auf Bannern bei der Demonstration am Samstag.

Französischer Atomreaktor Flamanville für Arbeiten ein Jahr vom Netz

Zum Austausch eines defekten Reaktordeckels hat der Stromkonzern EDF den Druckwasser-Atomreaktor im französischen Flamanville am Samstag für knapp ein Jahr vom Netz genommen. Es ist zugleich der Beginn einer größeren Routinekontrolle des Ende 2024 in Betrieb genommenen Reaktors, wie EDF mitteilte.

KI: China "respektiert" Trumps Wortwahl "Superintelligenz"

Die chinesische Regierung "respektiert" nach eigenen Angaben die Wortwahl von US-Präsident Donald Trump, der statt "Künstlicher Intelligenz" künftig den Ausdruck "Superintelligenz" verwenden will. Peking messe der Übernahme des Begriffs durch Trump "Bedeutung bei", erklärte das chinesische Außenministerium am Samstag. Alle Parteien sollten im KI-Bereich den "Austausch verstärken" und "nach einem Konsens suchen".

Verkehrsminister Bilger unzufrieden mit Sanierungstempo der Bahn

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) ist unzufrieden mit dem Sanierungstempo der Bahn. "Mit der bisherigen Umsetzung der Korridorsanierungen – dem Modernisieren von Gleisen, Weichen, Bahn- und Sicherheitstechnik – bin ich überhaupt nicht zufrieden", sagte Bilger dem "Spiegel". "Man kann niemandem erklären, warum Pendlerstrecken so lange gesperrt werden und die Situation danach noch immer nicht besser ist."

Textgröße ändern: