Deutsche Tageszeitung - Mann darf nach Sprung in Rhein bei Betriebsfeier weiter in Firma arbeiten

Mann darf nach Sprung in Rhein bei Betriebsfeier weiter in Firma arbeiten


Mann darf nach Sprung in Rhein bei Betriebsfeier weiter in Firma arbeiten
Mann darf nach Sprung in Rhein bei Betriebsfeier weiter in Firma arbeiten / Foto: © AFP/Archiv

Ein Arbeitnehmer, der nach einer Betriebsfeier in den Rhein sprang und später fristlos gekündigt wurde, darf im Unternehmen bleiben. Beide Parteien schlossen am Dienstag vor dem nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgericht in Düsseldorf einen Vergleich, wie ein Sprecher sagte. Das Unternehmen der Aufzugsbranche hatte im Sommer vergangenen Jahres eine Betriebsfeier auf einem Restaurant- und Partyschiff am Kölner Rheinufer veranstaltet.

Textgröße ändern:

Dabei soll der Mann, der seit Anfang 2021 als Trainee in der Firma beschäftigt war, auf der Toilette von einer Reinigungskraft beim Konsumieren eines weißen Pulvers beobachtet worden sein. Danach sprang er in den Rhein und schwamm um das Schiff herum. Nach seiner Rückkehr auf das Boot gab er demnach an, Spaß haben zu wollen. Den Konsum von Drogen bestritt er.

Die Firma kündigte dem Mann trotzdem im September 2022 fristlos. Sie begründete das damit, dass er mit seinem Verhalten massiv den Betriebsfrieden gestört habe. Zudem habe er sich selbst und andere erheblichen Gefahren ausgesetzt, weil die Strömung im Rhein an der Anlegestelle sehr stark sei und dort reger Schiffsverkehr herrsche.

Der Mann klagte gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf - mit Erfolg. Das Gericht erklärte die Kündigung mangels ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats für unwirksam. Hiergegen ging der Betrieb vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung.

Dieses schätzte den Vorfall dem Sprecher zufolge anders als die Vorinstanz als Pflichtverletzung des Manns ein. Allerdings wäre eine Abmahnung das richtige Mittel zur Sanktion gewesen, befand das Landesarbeitsgericht.

Da der Mann weiter in dem Unternehmen arbeiten wollte, einigten sich die beiden Parteien demnach auf einen Vergleich. Er bekommt eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens, das Arbeitsverhältnis bleibt allerdings bestehen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Tausende demonstrieren nach Zwangsräumung von 87-Jähriger in Madrid

Wenige Tage nach der Zwangsräumung einer 87-Jährigen in Madrid haben tausende Menschen in der spanischen Hauptstadt für bezahlbaren Wohnraum und mehr Mieterschutz demonstriert. Bilder davon, wie Maricarmen Abascal am Mittwoch auf einer Trage aus ihrer Wohnung geholt wurde, haben die Debatte um bezahlbaren Wohnraum in Spanien neu entfacht. "Du könntest die nächste Maricarmen sein" und "Keine einzige Maricarmen mehr", hieß es auf Bannern bei der Demonstration am Samstag.

Französischer Atomreaktor Flamanville für Arbeiten ein Jahr vom Netz

Zum Austausch eines defekten Reaktordeckels hat der Stromkonzern EDF den Druckwasser-Atomreaktor im französischen Flamanville am Samstag für knapp ein Jahr vom Netz genommen. Es ist zugleich der Beginn einer größeren Routinekontrolle des Ende 2024 in Betrieb genommenen Reaktors, wie EDF mitteilte.

KI: China "respektiert" Trumps Wortwahl "Superintelligenz"

Die chinesische Regierung "respektiert" nach eigenen Angaben die Wortwahl von US-Präsident Donald Trump, der statt "Künstlicher Intelligenz" künftig den Ausdruck "Superintelligenz" verwenden will. Peking messe der Übernahme des Begriffs durch Trump "Bedeutung bei", erklärte das chinesische Außenministerium am Samstag. Alle Parteien sollten im KI-Bereich den "Austausch verstärken" und "nach einem Konsens suchen".

Verkehrsminister Bilger unzufrieden mit Sanierungstempo der Bahn

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) ist unzufrieden mit dem Sanierungstempo der Bahn. "Mit der bisherigen Umsetzung der Korridorsanierungen – dem Modernisieren von Gleisen, Weichen, Bahn- und Sicherheitstechnik – bin ich überhaupt nicht zufrieden", sagte Bilger dem "Spiegel". "Man kann niemandem erklären, warum Pendlerstrecken so lange gesperrt werden und die Situation danach noch immer nicht besser ist."

Textgröße ändern: