Deutsche Tageszeitung - Justizminister Buschmann plant Reform des Unterhaltsrechts

Justizminister Buschmann plant Reform des Unterhaltsrechts


Justizminister Buschmann plant Reform des Unterhaltsrechts
Justizminister Buschmann plant Reform des Unterhaltsrechts / Foto: © AFP

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine Reform des Unterhaltsrechts. "Wir werden die Unterhaltslasten fairer verteilen", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Insbesondere soll demnach künftig in Trennungsfamilien ein Elternteil, das nicht die Hauptbetreuung des Kindes übernimmt, sich aber dennoch "zu einem gehörigen Anteil" daran beteiligt, entlastet werden.

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"Wir wollen klare und faire Regeln dafür schaffen, wie diese Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist", führte Buschmann aus. "Diejenigen, die sich erheblich einbringen, werden Vorteile haben durch die Reform."

Als Beispiel nannte der Minister einen Vater, der 4000 Euro im Monat verdient und 40 Prozent der Erziehungsleistung übernimmt. Wenn die hauptbetreuende Mutter des gemeinsamen Kindes 2000 Euro verdient, zahle der Vater bislang rund 500 Euro Unterhalt. "Wenn unsere Pläne umgesetzt werden, wird der Vater etwas mehr als 400 Euro zahlen. Der Unterschied kann in einem solchen Fall somit mehr als 100 Euro betragen."

Immer mehr Eltern in Deutschland würden ihre Kinder auch nach einer Trennung weiterhin gemeinsam erziehen, sagte Buschmann zur Begründung. Dem werde das Unterhaltsrecht bislang nicht gerecht. Kritik, dass die geplanten Änderungen hauptbetreuende Mütter benachteiligen würden, wies er zurück. Im Gegenteil würden Väter mit der geplanten Reform dazu motiviert, "sich stärker in der Betreuung der Kinder zu engagieren".

Es gehe auch darum, "das in unseren Gesetzen verhaftete Bild, das üblicherweise Frauen die Betreuung übernehmen und Väter die Unterhaltspflichtigen sind", abzulegen, erklärte die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr. Es sei "gesellschaftlich geboten, die Verantwortung nicht allein einem Elternteil zuzuschreiben".

(B.Izyumov--DTZ)

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