Deutsche Tageszeitung - Bundestag soll Freitag final über Heizungsgesetz abstimmen

Bundestag soll Freitag final über Heizungsgesetz abstimmen


Bundestag soll Freitag final über Heizungsgesetz abstimmen
Bundestag soll Freitag final über Heizungsgesetz abstimmen / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag stimmt voraussichtlich am Freitag endgültig über das umstrittene Heizungsgesetz ab. Die Ampel-Fraktionen setzten am Dienstag die Beratung des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in zweiter und dritter Lesung auf die Tagesordnung der laufenden Bundestagswoche. Aus der Opposition kam scharfe Kritik an dem Vorgehen. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann will dennoch nicht erneut einen Stopp des Gesetzesverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht beantragen.

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Das GEG sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was klassische Öl- und Gasheizungen im Regelfall nicht leisten können. Die Vorgaben treten ab 2024, für die meisten Gebäude jedoch einige Jahre später in Kraft. Zudem gibt es zahlreiche Ausnahme- und Sonderregelungen.

Die Ampel-Fraktionen wollten dieses im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsbeschluss bereits stark abgeänderte Gesetz noch kurz vor der Sommerpause verabschieden. Auf Antrag von Heilmann machte das Bundesverfassungsgericht dem jedoch mittels einstweiliger Verfügung einen Strich durch die Rechnung, weil mehr Zeit für die Beratung des Textes nötig sei. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens steht noch aus.

Dennoch wollen die Ampel-Fraktionen am bisherigen Zeitplan festhalten: "Wir wollen fristgerecht den Bundesrat am 29. September erreichen, denn auch er muss dieses Gesetz beraten", sagte die Fraktionsgeschäftsführerin der SPD, Katja Mast. Dies sei nur möglich, wenn der Bundestag es noch in dieser Woche verabschiede.

Die Opposition kritisierte dies scharf. Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) warf den Ampel-Fraktionen vor, das Gesetz aus Angst vor einer wirklichen parlamentarischen Beratung "durchpeitschen" zu wollen. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes habe sich wegen der Sommerpause des Bundestages nichts geändert, sagte er. "Es gab keine Expertenanhörung, es gab keine Ausschusssitzung." Der Kritik schlossen sich auch AfD und Linke an.

Die Sommerpause sei lediglich sitzungsfreie Zeit, kein "Urlaub", erwiderte darauf FDP-Fraktionsgeschäftsführer Johannes Vogel. Die Opposition hätte in dieser Zeit sehr wohl an Änderungsanträgen für das Gesetz arbeiten können, um diese nun einzubringen. "Sie haben jetzt immer noch vier Tage Zeit, Änderungsanträge einzubringen", sagte auch die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic in Richtung Opposition.

Es brauche zumindest eine Aussprache auf Ausschussebene, forderte CDU-Mann Heilmann. Die für 68 Minuten angesetzte Beratung am Freitag im Bundestagsplenum werde den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerecht. Eine weitere einstweilige Verfügung wolle er aber nicht beantragen. Die Angelegenheit liege dem Verfassungsgericht bereits vor - "da macht es keinen Sinn, das noch mal zu machen", begründete er dies.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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