Deutsche Tageszeitung - Kein Anspruch auf Entschädigung trotz Datenschutzverstößen bei Facebook

Kein Anspruch auf Entschädigung trotz Datenschutzverstößen bei Facebook


Kein Anspruch auf Entschädigung trotz Datenschutzverstößen bei Facebook
Kein Anspruch auf Entschädigung trotz Datenschutzverstößen bei Facebook / Foto: © AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil zu sogenannten Scraping-Fällen im Onlinedienst Facebook eine Berufungsklage auf Schadensersatz abgewiesen. Obwohl Verstöße gegen Datenschutzvorschriften festgestellt wurden, konnte die Klägerin keinen ausreichenden immateriellen Schaden nachweisen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Ein Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen den Mutterkonzern Meta stehe ihr deshalb nicht zu. (Az. 7 U 19/23)

Textgröße ändern:

Hintergrund war die Veröffentlichung von Daten von etwa 500 Millionen Facebook-Nutzern im Darknet im April 2021. Zu den betroffenen Nutzerdaten zählten unter anderem Namen und Telefonnummern. Die Kriminellen nutzten dabei die Suchfunktion von Facebook.

Nutzer konnten damals über die Eingabe von Telefonnummern in die Suchfunktion identifiziert werden. Im Jahr 2018 generierten Unbekannte millionenfach zufällige Telefonnummern und riefen über automatisierte Anfragen - das sogenannte Scraping - die Daten von Nutzern ab, deren Nummern darunter waren.

Die vom Scraping betroffene Klägerin zog gegen den Meta-Konzern vor Gericht und forderte eine Entschädigung von tausend Euro, denn der Social-Media-Gigant habe gegen die DSGVO verstoßen. Das Landgericht Bielefeld wies die Klage jedoch zurück.

Im Berufungsverfahren stellte das OLG zwar Verstöße gegen Datenschutzvorschriften fest. Unter anderem fehlten wirksame Einwilligungen von Nutzern. Einen immateriellen Schaden habe die Klägerin aber nicht nachweisen können. Dazu müssten über den Datenschutzverstoß hinaus auch persönliche oder psychische Beeinträchtigungen vorliegen.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil fiel bereits Mitte August.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch millionenschweren Vergleich ab

Die Videoplattform Tiktok hat mit einem Vergleich einen für Montag angesetzten Prozess im US-Bundesstaat Alabama wegen mutmaßlich mangelhaften Schutzes Minderjähriger vor Social-Media-Sucht abgewendet. Wie Generalstaatsanwalt Steve Marshall am Freitag (Ortszeit) mitteilte, soll das Unternehmen im Rahmen der Einigung mindestens 100 Millionen Dollar (umgerechnet 88 Millionen Euro) zahlen und die tägliche Nutzungszeit für junge Nutzer auf zwei Stunden begrenzen.

OpenAI: Von Nutzern hochgeladene Bilder landen irrtümlich auf externen Internetseiten

KI-Agenten des ChatGPT-Entwicklers OpenAI haben nach Angaben des Unternehmens 53 Bilder aus Nutzerkonten irrtümlich ins Netz gestellt. Die Bilder seien ohne Wissen des Unternehmens auf externen Internetseiten veröffentlicht worden, teilte OpenAI am Freitag mit. Die Links seien nicht öffentlich aufgelistet gewesen.

Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent

Die Renten in Deutschland könnten einem Medienbericht zufolge im kommenden Jahr um deutlich mehr als vier Prozent steigen. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) rechnet mit einem Plus von 4,7 Prozent zum 1. Juli 2027, wie die "Bild"-Zeitung am Samstag berichtete.

Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink

Alex Bodi setzt beim Aufbau von ALPHA WHEY und BODI Energydrink auf wissenschaftliche Zusammenarbeit und internationale Partnerschaften. Eine zentrale Rolle übernimmt nach Angaben der Projektverantwortlichen ein deutscher, international agierender Mischkonzern: Die Unternehmensgruppe beteiligt sich finanziell an dem Vorhaben und blickt auf eine 30-jährige Erfolgsgeschichte zurück.

Textgröße ändern: