Deutsche Tageszeitung - Eilanträge gegen Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehen scheitern in Karlsruhe

Eilanträge gegen Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehen scheitern in Karlsruhe


Eilanträge gegen Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehen scheitern in Karlsruhe
Eilanträge gegen Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehen scheitern in Karlsruhe / Foto: © AFP/Archiv

Im Zusammenhang mit den Neuregelungen für das Kabelfernsehen hat das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge von zwei Telekommunikationsunternehmen zurückgewiesen. Diese wandten sich gegen das Sonderkündigungsrecht für Verträge zum Juli 2024, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Ab dann können die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)

Textgröße ändern:

Mieter sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie Kabelfernsehen überhaupt wollen, und selbst Verträge mit Anbietern abschließen. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften dürfen deswegen langfristige Sammelverträge mit Telekommunikationsunternehmen kurzfristig kündigen, ohne dass sie dafür eine Entschädigung zahlen müssen.

Solche lang laufenden Bezugsverträge hatten die beiden Unternehmen, die sich an das Verfassungsgericht wandten, mit großen Wohnungsgesellschaften abgeschlossen. Über ihre Verfassungsbeschwerden ist noch nicht entschieden. Sofort einzuschreiten und eine einstweilige Anordnung gegen das Sonderkündigungsrecht zu erlassen, hielt das Gericht aber nicht für notwendig.

Die beiden Telekommunikationsfirmen hätten nicht angegeben, dass ihre wirtschaftliche Existenz unmittelbar bedroht sei, erklärte das Gericht. Nur ein Teil der Kundenbeziehungen sei überhaupt von der Neuregelung betroffen. Darum sei auch nicht ersichtlich, dass der Kundenstamm irreparabel geschädigt werde, wenn die Unternehmen warten müssten, bis über die Verfassungsbeschwerden entschieden sei.

Die Unternehmen selbst hätten angegeben, dass sie möglicherweise neue Verträge abschließen könnten, führte das Gericht aus. Zwar befürchteten sie schlechtere Konditionen - allerdings sei unklar geblieben, wie genau die Bedingungen schlechter würden und wie sich das auf den Umsatz auswirken würde. Wirtschaftliche Nachteile für Einzelne allein könnten nicht dazu führen, dass eine Regelung vorläufig ausgesetzt werde.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

ADAC fordert Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an Tankstellen

Der ADAC fordert die Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an den Tankstellen. Zwar sei die Zahl der täglichen Preisänderungen durch die Regel erheblich reduziert worden, teilte der Automobilclub am Mittwoch mit. Allerdings habe die Maßnahme die Preise "keinesfalls gesenkt", kritisierte der ADAC. Die Regel solle daher "zeitnah beendet werden".

Behörden: Zwei Tote bei russischen Angriffen auf zivile Infrastruktur in der Ukraine

Bei russischen Angriffen auf zivile Infrastruktureinrichtungen in der Ukraine sind nach Behördenangaben mindestens zwei Menschen getötet worden. Ein 42-Jähriger sei nach einem Drohnenangriff auf eine Tankstelle in Kiew im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen, teilten die Behörden der Hauptstadt am Mittwoch mit. Im Süden der Ukraine wurde laut Behörden bei einem Angriff auf ein Frachtschiff der ukrainische Kapitän getötet.

Grünes Licht aus Brüssel: Henkel darf Spezialbeschichtungsfirma Stahl kaufen

Der Düsseldorfer Konzern Henkel mit seinen Marken Persil und Schwarzkopf darf die niederländische Spezialbeschichtungsfirma Stahl kaufen. Der EU-Kommission in Brüssel gab am Mittwoch grünes Licht für die Übernahme im Wert von 2,1 Milliarden Euro. Henkel stärkt damit sein Klebstoff-Geschäft, zu dem auch die bekannten Marken Pritt und Pattex gehören.

Regierung beschließt digitalen Kassenbon ab 2028

Statt Kassenbons auf Papier soll es ab 2028 digitale Belege geben: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln für Kassenbelege auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht vor, dass Bons ab dem Jahr 2028 nicht mehr ausgedruckt, sondern in der Regel elektronisch bereitgestellt werden, zum Beispiel per E-Mail oder als QR-Code. Das Bundesfinanzministerium will damit Bürokratie abbauen und Steuer- und Finanzkriminalität bekämpfen.

Textgröße ändern: