Deutsche Tageszeitung - Verfassungsbeschwerden wegen Steuern auf Renten scheitern in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerden wegen Steuern auf Renten scheitern in Karlsruhe


Verfassungsbeschwerden wegen Steuern auf Renten scheitern in Karlsruhe
Verfassungsbeschwerden wegen Steuern auf Renten scheitern in Karlsruhe / Foto: © AFP/Archiv

Ihre Klagen gegen die Steuern auf ihre Renten scheiterten vor zweieinhalb Jahren vor dem Bundesfinanzhof - nun sind auch die Verfassungsbeschwerden eines früheren Zahnarztes und eines früheren Steuerberaters sowie ihrer Ehefrauen erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht nahm sie nicht zur Entscheidung an, wie es am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Verfahren vor dem Bundesfinanzhof hatten trotz der damals gescheiterten Klagen weitreichende Auswirkungen. (Az. 2 BvR 1140/21 u.a.)

Textgröße ändern:

Die beiden Rentner fühlten sich durch das 2005 als Reaktion auf ein früheres Verfassungsgerichtsurteil beschlossene Alterseinkünftegesetz ungerecht behandelt und gingen gegen ihre Steuerbescheide von 2008 beziehungsweise 2009 vor. Das Gesetz sieht vor, dass Altersrenten einkommensteuerpflichtig sind, allerdings schrittweise mit einer langen Übergangsfrist. Im Gegenzug sollen Altersvorsorgebeiträge steuerlich abgesetzt werden können.

In den konkreten Fällen - die nun vor dem Bundesverfassungsgericht landeten - stellte der Bundesfinanzhof im Mai 2021 fest, dass die Finanzämter von den beiden Rentnern nicht zu viel kassiert hatten. Allerdings schrieb er zum ersten Mal genaue Regeln fest, nach denen die Behörden eine doppelte Besteuerung errechnen müssen.

Demnach konnte es bei der bisherigen Rechnungsweise zu einer verbotenen Doppelbesteuerung kommen. Die Bundesregierung legte in der Folge fest, dass Beiträge zur Rentenversicherung schon ab 2023 - zwei Jahre früher als ursprünglich geplant - voll von der Steuer absetzbar sein sollten.

Die Rentner, deren Klagen abgewiesen worden waren, gingen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Dieses erklärte ihre Verfassungsbeschwerden aber nun für unzulässig. Die Ehepaare hätten nicht deutlich gemacht, dass ihre Grundrechte verletzt worden seien, teilte es mit.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

ADAC fordert Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an Tankstellen

Der ADAC fordert die Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an den Tankstellen. Zwar sei die Zahl der täglichen Preisänderungen durch die Regel erheblich reduziert worden, teilte der Automobilclub am Mittwoch mit. Allerdings habe die Maßnahme die Preise "keinesfalls gesenkt", kritisierte der ADAC. Die Regel solle daher "zeitnah beendet werden".

Behörden: Zwei Tote bei russischen Angriffen auf zivile Infrastruktur in der Ukraine

Bei russischen Angriffen auf zivile Infrastruktureinrichtungen in der Ukraine sind nach Behördenangaben mindestens zwei Menschen getötet worden. Ein 42-Jähriger sei nach einem Drohnenangriff auf eine Tankstelle in Kiew im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen, teilten die Behörden der Hauptstadt am Mittwoch mit. Im Süden der Ukraine wurde laut Behörden bei einem Angriff auf ein Frachtschiff der ukrainische Kapitän getötet.

Grünes Licht aus Brüssel: Henkel darf Spezialbeschichtungsfirma Stahl kaufen

Der Düsseldorfer Konzern Henkel mit seinen Marken Persil und Schwarzkopf darf die niederländische Spezialbeschichtungsfirma Stahl kaufen. Der EU-Kommission in Brüssel gab am Mittwoch grünes Licht für die Übernahme im Wert von 2,1 Milliarden Euro. Henkel stärkt damit sein Klebstoff-Geschäft, zu dem auch die bekannten Marken Pritt und Pattex gehören.

Regierung beschließt digitalen Kassenbon ab 2028

Statt Kassenbons auf Papier soll es ab 2028 digitale Belege geben: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln für Kassenbelege auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht vor, dass Bons ab dem Jahr 2028 nicht mehr ausgedruckt, sondern in der Regel elektronisch bereitgestellt werden, zum Beispiel per E-Mail oder als QR-Code. Das Bundesfinanzministerium will damit Bürokratie abbauen und Steuer- und Finanzkriminalität bekämpfen.

Textgröße ändern: