Deutsche Tageszeitung - Postgesetz: Kabinett stimmt für längere Brieflaufzeiten und Beschwerdestelle

Postgesetz: Kabinett stimmt für längere Brieflaufzeiten und Beschwerdestelle


Postgesetz: Kabinett stimmt für längere Brieflaufzeiten und Beschwerdestelle
Postgesetz: Kabinett stimmt für längere Brieflaufzeiten und Beschwerdestelle / Foto: © AFP/Archiv

Verbraucher müssen sich ab dem kommenden Jahr auf eine längere Zustellzeit für Briefe der Deutschen Post einstellen. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Postrechts, den das Wirtschaftsministerium vorgelegt hatte. Damit werden vor allem die Laufzeiten für Briefe angepasst und verlängert. "Es werden deutlich weniger Briefe versendet und mit dieser Herausforderung muss umgegangen werden", sagte ein Ministeriumssprecher.

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Bislang ist es so, dass Standardbriefe in der Grundversorgung mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am nächsten Tag ankommen müssen und zu 95 Prozent am zweiten Werktag. Künftig soll es keine festen Zielvorgaben für die ersten beiden Tage mehr geben. Dann sollen 95 Prozent der Standardbriefe in der Grundversorgung am dritten Werktag die Empfängerin oder den Empfänger erreichen, 99 Prozent müssen am vierten Werktag im Briefkasten liegen.

Die bisherigen Zielvorgaben sind kostspielig. Mit den nun beschlossenen Vorschlägen werde eine "flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen" gesichert, teilte das Wirtschaftsministerium mit. "Überflüssige Nachtflüge für den Brieftransport" würden abgeschafft. Das bisherige Postgesetz stammt in weiten Teilen noch aus den 90er Jahren.

Mit der Novelle, der Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, werden auch die Arbeitsbedingungen in der Branche verbessert. So soll eine Kennzeichnungspflicht für Pakete über zehn Kilogramm eingeführt werden und Pakete über 20 Kilogramm müssen nicht mehr allein getragen werden. Außerdem soll bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerdestelle eingerichtet werden, an die etwa Mindestlohnverletzungen in der Branche gemeldet werden können.

(I.Beryonev--DTZ)

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