Deutsche Tageszeitung - Gericht weist Eilantrag der Deutschen Bahn gegen Lokführer-Streik ab

Gericht weist Eilantrag der Deutschen Bahn gegen Lokführer-Streik ab


Gericht weist Eilantrag der Deutschen Bahn gegen Lokführer-Streik ab
Gericht weist Eilantrag der Deutschen Bahn gegen Lokführer-Streik ab / Foto: © AFP

Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main hat den Eilantrag der Deutschen Bahn gegen den geplanten Streik der Lokführergewerkschaft GDL in zweiter Instanz abgewiesen. Dies verkündete die Kammer am Dienstagabend im Berufungsverfahren. Der Streik im Personenverkehr soll in der Nacht zum Mittwoch beginnen und bis Freitag andauern. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

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In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den Eilantrag gegen den Streik ebenfalls abgewiesen. Die Bahn legte Berufung ein, scheiterte jedoch. In einem zweiten Verfahren wies das Landesarbeitsgericht am Dienstag die Berufung von fünf Tochtergesellschaften der Transdev ab. Auch sie war am Montag mit einem Antrag gegen den Streik vor Gericht gescheitert.

Bereits vor Verkündung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts begann am Dienstagabend um 18 Uhr der Streik der Lokführer im Güterverkehr. Die Bahn bedauerte die Einschränkungen des Verkehrs durch den Streik. "Wir haben uns, insbesondere für die Fahrgäste, ein anderes Ergebnis gewünscht, müssen die Entscheidung des Gerichts aber akzeptieren", erklärte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE am Dienstagabend.

Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky begrüßte die Entscheidung. "Wir sind sehr froh darüber, dass wir unsere grundgesetzlich geschützten Rechte weiter ausüben dürfen", sagte er am Dienstagabend vor Journalisten. Der Konzern lasse nichts unversucht, um die Gewerkschaft in die Knie zu zwingen.

In einem weiteren Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht streiten die Bahn und die GDL darüber, ob die Gewerkschaft noch tariffähig ist. Der Konzern wirft der GDL darin vor, durch die Gründung einer Art Leiharbeitsfirma für Lokführer ihre Berechtigung zur Verhandlung von Tarifverträgen verwirkt zu haben. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus.

(Y.Leyard--DTZ)

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