Deutsche Tageszeitung - Haft für hessischen Juristen wegen Cum-Ex-Geschäften

Haft für hessischen Juristen wegen Cum-Ex-Geschäften


Haft für hessischen Juristen wegen Cum-Ex-Geschäften
Haft für hessischen Juristen wegen Cum-Ex-Geschäften / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am Dienstag einen ehemaligen Juristen einer Großkanzlei und einen ehemaligen Banker wegen Cum-Ex-Geschäften verurteilt. Der Jurist wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP. Der mitangeklagte Banker erhielt wegen Steuerhinterziehung eine Strafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jurist als Berater der mittlerweile geschlossenen Maple Bank mit Gefälligkeitsgutachten die jahrelange Täuschung der Finanzbehörden ermöglichte. Gegenüber der Finanzverwaltung gab er falsche Stellungnahmen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens ab.

Insgesamt entstand durch die Cum-Ex-Geschäfte der Maple Bank ein Schaden von 389 Millionen Euro. Mit dem Urteil gegen den Juristen wurde erstmals ein Steueranwalt einer Großkanzlei im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften verurteilt.

Der Verein Finanzwende begrüßte das Urteil. "Dieses Urteil ist richtig und wichtig – weil es zeigt, dass niemand über dem Gesetz steht", erklärte Finanzwende-Vorstand Gerhard Schick. Juristen, die heute an den nächsten Steuertricks arbeiteten, erhielten durch das Urteil die Botschaft, dass der Staat nicht wehrlos sei.

Mit Cum-Ex-Geschäften wird die Praxis bezeichnet, rund um einen Dividenden-Stichtag herum Aktien zu verschieben und sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Die Bundesregierung schob der Methode 2012 einen Riegel vor. Vor Gericht wurden bereits einige Fälle aufgearbeitet.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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