Deutsche Tageszeitung - Herkunft von Honig: EU-Einigung auf mehr Infos für Verbraucher

Herkunft von Honig: EU-Einigung auf mehr Infos für Verbraucher


Herkunft von Honig: EU-Einigung auf mehr Infos für Verbraucher
Herkunft von Honig: EU-Einigung auf mehr Infos für Verbraucher / Foto: © AFP/Archiv

Auf Honiggläsern sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union künftig genauere Angaben zum Ursprungsland finden. Die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten einigten sich am späten Dienstagabend darauf, die sogenannten Frühstücksrichtlinien zu verschärfen. Die Einigung sieht zudem einen geringeren Zuckergehalt für Marmelade vor.

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Honig dürfte demnach nicht mehr wie bisweilen üblich als "Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" gekennzeichnet werden. Das Etikett soll stattdessen eine Liste der Länder enthalten, aus denen der Honig stammt. Die Hersteller sollen zudem angeben, wie viel Prozent am Gewicht des Honigs aus welchem Land stammt.

"Sowohl Imker als auch Verbraucher werden besser vor gepanschtem Honig geschützt", begrüßte der Verhandlungsführer des Europaparlaments, Alexander Bernhuber (Konservative), die Einigung. Hintergrund sind Vermutungen, dass importierter Honig aus Drittstaaten mit Zucker gestreckt wird. Einen großen Teil des Honigs importiert die EU derzeit etwa aus China, auf den Etiketten wird das allerdings häufig nicht angegeben.

Für Marmelade schreibt Brüssel künftig einen deutlich höheren Fruchtgehalt von 450 Gramm pro Kilogramm vor. Marmelade mit der Kennzeichnung "Extra" müssen zur Hälfte aus Früchten bestehen. Dadurch soll der Zuckergehalt in den Produkten sinken. Zudem führt die Reform neue Kennzeichnungen für Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz ein.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, dass auch Marmeladenhersteller Angaben zu den Ländern machen müssen, in denen ihre Früchte angebaut wurden. Die Einigung vom Dienstagabend sieht jedoch nur noch vor, eine solche Vorschrift in den kommenden drei Jahren zu prüfen. Das Europaparlament und die EU-Länder müssen dem Kompromiss noch formal zustimmen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.

(P.Hansen--DTZ)

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