Deutsche Tageszeitung - Beherbergungsverbot in der Pandemie: BGH verhandelt über Hotelkosten

Beherbergungsverbot in der Pandemie: BGH verhandelt über Hotelkosten


Beherbergungsverbot in der Pandemie: BGH verhandelt über Hotelkosten
Beherbergungsverbot in der Pandemie: BGH verhandelt über Hotelkosten / Foto: © AFP/Archiv

Das Schlagwort Beherbergungsverbot aus der Pandemiezeit ist schon fast vergessen - doch am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lebte es am Mittwoch wieder auf. Dort wurde über die Frage verhandelt, wer bei einem Beherbergungsverbot und einer dadurch ausgefallenen Reise das Kostenrisiko trägt: das Hotel oder doch die verhinderten Touristen? Im Streitfall wollte eine Gruppe im Mai 2020 ein paar Tage in Lüneburg verbringen. (Az. VIII ZR 363/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin buchte im Oktober 2019 drei Doppelzimmer für je zwei Nächte in einem Hotel der Dormero-Gruppe. Sie wählte dabei einen nicht stornierbaren Tarif. Eine Woche vor dem geplanten Aufenthalt, kurz nachdem das Land Niedersachsen das Verbot touristischer Übernachtungen verlängert hatte, stornierte sie die Buchung aber und bat um Rückzahlung der bereits bezahlten Übernachtungskosten von etwa 1000 Euro. Das Hotel bot stattdessen eine Verschiebung des Aufenthalts an, allerdings nur bis zum 30. Dezember 2020.

Die Klägerin wandte sich an das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Dieses gab ihr weitgehend recht, ebenso wie das Landgericht Berlin in der Berufung. Dormero Deutschland zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof, der das Berliner Urteil nun prüft - eine "durchaus komplizierte" Angelegenheit, wie der Vorsitzende Richter Ralph Bünger sagte.

Nach der vorläufigen Bewertung des achten Zivilsenats in Karlsruhe könnte einiges dafür sprechen, dass die Klägerin Anspruch auf Rückzahlung des Geldes habe. Entschieden ist das aber noch nicht - der Bundesgerichtshof hörte sich am Mittwoch die Argumente beider Seiten an.

So verwies der Anwalt des Hotels unter anderem darauf, dass Geschäftsreisen damals nicht verboten waren. Das Verbot habe also nicht das Zimmer an sich betroffen, sondern den Zweck der Reise - und für diesen Zweck seien eben die Touristen selbst verantwortlich.

"Wir wollen Klarheit", betonte Stephan Arnhold, Vorstand der Dormero Hotel AG, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Eine Verschiebung der Reise beispielsweise hätte "geteiltes Leid" bedeutet, sagte er.

Der Vertreter der Klägerin wiederum argumentierte vor Gericht, dass der Zweck des Vertrags die Übernachtung in Lüneburg genau in diesem Zeitraum gewesen sei. Eine Verschiebung hätte den verhinderten Touristen also gar nichts gebracht, führte er aus. Vor März 2020 habe sich niemand eine solche Pandemie vorstellen können und es sei im Mai 2020 nicht absehbar gewesen, wie sich diese noch entwickeln werde.

Die Klägerseite habe auch nicht damit gerechnet, dass ihr Fall bis vor den Bundesgerichtshof gehen würde, berichtete ihre Anwältin Susanne Hentschel von der Warendorfer Kanzlei Meimann später. "Wir hielten das für eine klare Sache." Der Bundesgerichtshof will seine Entscheidung am sechsten März verkünden.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Frei mahnt rasche Reformen an - und sagt Merz Rückhalt der Fraktion zu

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat die Koalition zu einer unbeirrten Fortsetzung des Reformkurses unter Führung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aufgerufen. In der Unionsfraktion verfüge der Kanzler dafür auch nach den Niederlagen bei den jüngsten Wahlen über den nötigen Rückhalt, sagte Frei am Dienstag in Berlin vor Beginn der Fraktionssitzung. "Der Bundeskanzler hat unsere Unterstützung."

Verkehrstechnik-Messe Innotrans in Berlin eröffnet - Rekordzahl von Ausstellern

Mit einer Rekordzahl von Ausstellern hat am Dienstag die Verkehrstechnik-Messe Innotrans Berlin begonnen. 3170 Aussteller und damit 200 mehr als 2024 zeigen bis Freitag ihre neuesten Fahrzeuge, wie die Messe Berlin mitteilte. Es sei "die größte Innotrans" in ihrer 30-jährigen Geschichte.

IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn - Arbeitgeber: "Realitätsfern"

In der anstehenden Tarifrunde für 3,7 Millionen Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie fordert die IG Metall fünf Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Mehrere Bezirke teilten am Dienstag die Beschlüsse ihrer Tarifkommissionen mit - am Mittwoch soll der Gewerkschaftsvorstand die Forderung für die gesamte IG Metall beschließen. Der Arbeitnehmerverband Südwestmetall wies die Forderungen umgehend als "realitätsfern" zurück. Die Tarifverhandlungen beginnen im Oktober.

CSU-Politiker Hoffmann: Koalition einig bei Härtefallregelung für Frühverrentung

Die Koalition hat sich nach CSU-Angaben bereits auf eine Härtefallregelung geeinigt, um besonders belasteten langjährig Versicherten einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen. Hier seien sich Union und SPD "schon einig", die Vereinbarung müsse nun aber noch "ausformuliert" werden, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann am Dienstag in Berlin.

Textgröße ändern: