Deutsche Tageszeitung - Ampel-Fraktionen einigen sich auf digitale Arbeitsverträge

Ampel-Fraktionen einigen sich auf digitale Arbeitsverträge


Ampel-Fraktionen einigen sich auf digitale Arbeitsverträge
Ampel-Fraktionen einigen sich auf digitale Arbeitsverträge / Foto: © AFP/Archiv

Arbeitsverträge soll es nach dem Willen der Ampel-Regierung bald schon auch auf vollständig digitalem Wege geben. SPD, Grüne und FDP einigten sich darauf, dass künftig die Textform beim Abschluss des Vertrags ausreicht und die Schriftform anders als bisher nicht mehr nötig ist, wie die Fraktionen am Donnerstag mitteilten. Das bedeutet, dass Arbeitsverträge ohne eigene Unterschrift abgeschlossen werden können - zum Beispiel per E-Mail.

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Der nun beschlossene Passus soll Teil eines überarbeiteten Gesetzes zum Bürokratieabbau in Deutschland sein. "Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren", erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach von einem "Meilenstein", von dem sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitierten. Viele Verbände und Unternehmen hätten sich für die Änderung ausgesprochen.

Auch der für Arbeit uns Soziales zuständige Bundesminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Einigung der Ampel in diesem Punkt. "Digitalisierung hilft, Bürokratie abzubauen, ohne Arbeitnehmerrechte zu verschlechtern. Das ist unser Weg", sagte Heil der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vom Freitag.

Für den Bundesverband Deutsche Startups ist die Änderung in dem Gesetz eine positive Botschaft. "Weg mit dem Papierkram, hin zu einfacheren digitalen Prozessen", erklärte der Verband in Berlin. Nun aber müsse dieser "klare Kurs" im parlamentarischen Verfahren "unbedingt beibehalten werden".

Insgesamt soll das überarbeitete Gesetz zum Bürokratieabbau Unternehmen nach Angaben der Bundesregierung Entlastungen von 944 Millionen Euro bringen. Wichtigster Punkt ist demnach die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von handels- und steuerrechtlichen Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre. Außerdem soll etwa die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei Hotelübernachtungen entfallen.

(L.Møller--DTZ)

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