Deutsche Tageszeitung - BGH: Airline bei Flugannullierung für Information von Passagieren verantwortlich

BGH: Airline bei Flugannullierung für Information von Passagieren verantwortlich


BGH: Airline bei Flugannullierung für Information von Passagieren verantwortlich
BGH: Airline bei Flugannullierung für Information von Passagieren verantwortlich / Foto: © AFP/Archiv

Wenn eine Airline einen Flug annulliert, muss sie die Passagiere selbst rechtzeitig informieren. Dass diese auf andere Weise von der geänderten Abflugzeit erfahren, ist nur unter Umständen ausreichend, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. Geklagt hatten die Teilnehmer an einer Pauschalreise. (Az. X ZR 135/22)

Textgröße ändern:

Für die Rückreise hatten sie einen Flug von Burgas in Bulgarien nach Köln/Bonn gebucht. Dieser sollte ursprünglich um kurz vor Mitternacht starten, die Abfahrtszeit wurde aber dann auf 04.30 Uhr vorverlegt. Davon erfuhr einer der Kläger knapp einen Monat vor dem geplanten Rückflug, als er für alle Sitzplätze reservieren wollte. Er informierte dann die anderen.

Die Passagiere klagten auf eine Ausgleichszahlung von je 400 Euro. Das Landgericht Köln zog den vom Pauschalreiseveranstalter gezahlten Betrag ab und sprach den Klägern je 329 Euro zu. Die Airline wandte sich gegen das Kölner Urteil an den Bundesgerichtshof, wo die Revision aber keinen Erfolg hatte.

Die Vorverlegung eines Flugs um mehr als eine Stunde sei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als Annullierung anzusehen, erklärte der BGH. Die Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung seien erfüllt, da der Flug in Bulgarien, einem EU-Mitgliedsstaat, gestartet sei.

Die Fluggesellschaft sei dafür verantwortlich gewesen, die Passagiere über die Verschiebung des Flugs zu informieren. Das gelte auch, wenn der Beförderungsvertrag über einen Dritten - wie etwa einen Reiseveranstalter - geschlossen worden sei. Die Angabe geänderter Abflugzeiten bei der Sitzplatzreservierung und die Bestätigung dieser Reservierung genügte dem BGH zufolge nicht. Sie sei weder deutlich noch verlässlich.

Erreiche die Information die Passagiere nicht direkt von der Airline, sondern auf anderem Weg, könne das nur dann ausreichen, wenn deutlich werde, dass sie wirklich von der Airline kommt und diese den gebuchten Flug nicht wie vorgesehen beginnen wolle. Im vorliegenden Fall sah der BGH darum keine Ausnahme von der Ausgleichspflicht, die Fluggesellschaft muss zahlen.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Italiens Regierungschefin kündigt Burka-Verbot an Schulen an

An italienischen Schulen sollen Burkas und Nikabs künftig verboten sein. Zudem solle die Anzahl von aus dem Ausland stammenden Schülerinnen und Schülern je Klasse begrenzt werden, sagte die ultrarechte Regierungschefin Giorgia Meloni am Sonntag bei einem Treffen der Jugendorganisation ihrer Partei Fratelli d'Italia. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle in Kürze vom Regierungskabinett beraten werden.

Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister empfängt Chinas Vize-Regierungschef in New York

Wenige Tage vor dem Staatsbesuch des chinesischen Präsidenten Xi Jinping in den USA sind hochrangige Vertreter beider Regierungen zu Beratungen in New York zusammengetroffen. US-Finanzminister Scott Bessent empfing den chinesischen Vize-Regierungschef He Lifeng am Sonntag im Hauptsitz der US-Bank JPMorgan Chase. Der Handelsbeauftragte von US-Präsident Donald Trump, Jamieson Greer, nahm ebenfalls an dem Treffen teil. Er hoffe auf "umfassende und konstruktive Gespräche heute, die die Weichen für das Treffen unserer Präsidenten stellen werden", sagte Bessent.

Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft

Mit Blick auf den von der IG Metall ausgerufenen Aktionstag am Montag fordert die Autoindustrie von den Arbeitnehmervertretern mehr Veränderungsbereitschaft. Wer sich dem trotz der aktuellen Krise verweigere, "verleugnet die Realität", schrieb die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" (Sonntag). Der internationale Wettbewerb erfordere Veränderungen von allen.

EY: Deutsche Autokonzerne im Sinkflug

Mit der deutschen Autoindustrie geht es weiter bergab. Eine am Sonntag veröffentlichte Untersuchung der Beratungsfirma EY attestiert den deutschen Herstellern entgegen dem Markttrend sinkende Umsätze, einen Gewinneinbruch und "Margen im Sinkflug". Demnach bricht Volkswagen, BMW und Mercedes weiterhin weitgehend ungebremst das wichtige China-Geschäft weg.

Textgröße ändern: