Deutsche Tageszeitung - Verbraucherschützer prangern Verstöße großer Digitalkonzerne gegen EU-Recht an

Verbraucherschützer prangern Verstöße großer Digitalkonzerne gegen EU-Recht an


Verbraucherschützer prangern Verstöße großer Digitalkonzerne gegen EU-Recht an
Verbraucherschützer prangern Verstöße großer Digitalkonzerne gegen EU-Recht an / Foto: © AFP

Verbraucherschützer haben großen digitalen Plattformen wie Tiktok, Amazon und Meta einen Verstoß gegen EU-Recht vorgeworfen. Trotz klarer Regeln aus Brüssel nutzten die Dienste weiter "manipulative Designs", um umfassende Nutzerprofile zu erstellen, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag. Die Europäische Kommission müsse das Verbot solcher manipulativen Designs im seit März geltenden Gesetz für digitale Märkte "konsequent durchsetzen" und bei fortlaufenden Verstößen Geldbußen verhängen.

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Hintergrund ist, dass für sechs große Digitalkonzerne - sogenannte Gatekeeper - seit März die Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA) der EU gelten. Zu diesen sechs digitalen Torwächtern, die zusammen 22 zentrale Plattformdienste betreiben, zählen Alphabet mit beispielsweise der Google-Suche und Youtube, Amazon mit dem Amazon Marketplace, Apple mit iOS und Safari, Bytedance mit Tiktok, Meta mit Facebook und dem Messenger sowie Microsoft mit LinkedIn.

Laut einer Studie der Verbraucherschützer versuchen die Internetkonzerne allerdings weiterhin, Nutzerinnen und Nutzer mithilfe manipulativer Designs dazu zu bringen, einer möglichst weitreichenden Zusammenführung personenbezogener Daten zuzustimmen. So würden Verbraucher dazu gebracht, "nicht freiwillig und informiert in den Datenaustausch zwischen verschiedenen Diensten" einzuwilligen, heißt es in der Untersuchung.

Manipulativ seien unter anderem die optische Gestaltung der Nutzeroberfläche, die verwendete Sprache und der notwendige Aufwand, eine Datenzusammenführung individuell anzupassen, erklärte der vzbv. So spiele Tiktok gezielt mit der Sorge der Nutzerinnen und Nutzer, "das Angebot kostenpflichtig zu machen, wenn sie der Datenzusammenführung nicht zustimmen".

Meta suggeriere in verschiedenen Diensten, "dass die Einwilligung in die Datenzusammenführung allein eine Frage des Nutzungserlebnisses sei". Wenn die Einwilligung verweigert werde, drohten zudem Nachteile. In bestimmten Fällen könnten Nutzerinnen und Nutzer dann Angebote der untersuchten Anbieter "nur eingeschränkt nutzen".

"Gatekeeper wie Meta, Amazon, Tiktok oder Google missachten die Brüsseler Vorgaben für digitale Märkte", kritisierte vzbv-Chefin Ramona Pop. "Alle untersuchten Dienste nutzen weiterhin manipulative Designs, um an mehr Daten zu kommen." Ziel der Anbieter sei es, möglichst umfassend Daten zu Profilen zusammenfügen zu dürfen. Dabei beeinflussten die Gatekeeper, "was die Menschen in Deutschland konsumieren", führte die vzbv-Chefin aus. "Wenn Anbieter ihren Einfluss zum eigenen Vorteil ausnutzen, schadet das auch dem Wettbewerb."

In der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag kündigte Pop an, die Ergebnisse nun an die EU weiterzuleiten und diese aufzufordern, eine eigene Untersuchung einzuleiten“. Die Europäische Kommission müsse gegebenenfalls Geldbußen verhängen. "Wir scheuen uns nicht, Konzerne auch abzumahnen", sagte Pop der Zeitung.

(G.Khurtin--DTZ)

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