Deutsche Tageszeitung - Bundeskartellamt: Fortschritte bei Wettbewerb zwischen DB und Mobilitätsdiensten

Bundeskartellamt: Fortschritte bei Wettbewerb zwischen DB und Mobilitätsdiensten


Bundeskartellamt: Fortschritte bei Wettbewerb zwischen DB und Mobilitätsdiensten
Bundeskartellamt: Fortschritte bei Wettbewerb zwischen DB und Mobilitätsdiensten / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundeskartellamt sieht Fortschritte für mehr fairen Wettbewerb zwischen der Deutschen Bahn (DB) und anderen Anbietern von Zugtickets und Verbindungsdaten. Wie die Behörde in Bonn am Donnerstag mitteilte, erhalten Betreiber von Mobilitätsplattformen nunmehr nötige Daten der DB zur Pünktlichkeit, Zugausfällen und Gleiswechseln in Echtzeit. Ohne die Weitergabe durch die marktbeherrschende DB könnten die Geschäftsmodelle der Anbieter "nicht ordentlich funktionieren".

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Im Juni vergangenen Jahres hatte die Bonner Behörde dem DB-Konzern Maßnahmen für faireren Wettbewerb auferlegt. Sie warf dem Konzern vor, mit seiner Navigator-App den Markt für Zugauskünfte zu dominieren und diese Stellung gegenüber Wettbewerbern zu missbrauchen, indem sie anderen Anbietern Zugriff auf Echtzeitdaten verwehre.

Infos über die aktuelle Reise seien auch angesichts der "häufigen Verspätungen und Ausfälle im Zugverkehr" für die Verbraucherinnen und Verbraucher von hohem Nutzen, erklärte das Kartellamt. "Unser Vorgehen gegen die Deutsche Bahn erwirkt echte Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste in Deutschland", fügte Behördenchef Andreas Mundt nun hinzu.

Neben der fehlenden Weitergabe von Echtzeitdaten monierten die Wettbewerbshüter vor einem Jahr auch Rabatt- und Werbeverbote für die Mobilitätsplattformen. Ebenso wurden keine Provisionen gezahlt.

Auch diese Beschränkungen habe die DB mittlerweile abgestellt. "Die Mobilitätsplattformen dürfen gegenüber ihren Kundinnen und Kunden - bis auf berechtigte Ausnahmen - Rabatte auf Fahrkarten gewähren", erklärte die Behörde. Zudem zahle die DB den Plattformen Provisionen für die Vermittlung von Fahrkarten und die Übernahme der Buchungs- und Zahlungsabwicklung.

Die DB hatte Beschwerde gegen die Maßnahmen des Bundeskartellamts und auch einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Diesen lehnte das Gericht nach Angaben des Kartellamts im März 2024 "in weiten Teilen ab". Über die Beschwerde indes wurde noch nicht entschieden.

(M.Travkina--DTZ)

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